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  • Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Statistikgesetzes

Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Statistikgesetzes

  • Medienmitteilung

In seiner Sitzung vom 1. Oktober 2024 hat der Staatsrat die Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik (StatG) genehmigt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. November 2024.

Veröffentlicht am 02. Oktober 2024 - 13h48

Die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) hat über ihr Wohnungsamt (WA) und ihr Amt für Statistik (StatA) einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik ausgearbeitet, um den Wohnungs- und Immobilienmonitor definitiv einzuführen.

Mehr dazu

  • Gesetzesvorentwurf - Vernehmlassung StatG - Immobilienmonitor (PDF, 74.87k)
  • Erläuternder Bericht - Vernehmlassung StatG - Immobilienmonitor (PDF, 215.23k)
  • Begleitschreiben - Vernehmlassung StatG - Immobilienmonitor (PDF, 101.91k)
  • Vernehmlassungsadressaten - Vernehmlassung StatG - Immobilienmonitor (PDF, 308.88k)
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Herausgegeben von Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion

Letzte Änderung: 02.10.2024 - 15h39

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