Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
| Erreichter Standard | EinfamilienhausCHF/m² EBF | MehrfamilienhausCHF/m² EBF | Nicht-WohnbauCHF/m² EBF |
|---|---|---|---|
| Minergie (-A) | 150.- | 100.- | 80.- |
| Minergie -P (-A) | 200.- | 150.- | 120.- |
| Bonus ECO | 10.- | 10.- | 10.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Die Massnahme M-12 kann nur mit der Massnahme IP-19 kombiniert werden.
Der Fensteraustausch und die Wärmedämmung gegen ungeheizte Räume sind in den Massnahmen M-10 und M-12 eingeschlossen.
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt.
- Das Minergie- oder Minergie-P-Zertifikat des Gebäudes muss vorgelegt werden.