Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
Erreichter Standard |
Einfamilienhaus |
Mehrfamilienhaus |
Nicht-Wohnbau |
Minergie (-A) |
150.- |
100.- |
80.- |
Minergie -P (-A) |
200.- |
150.- |
120.- |
Bonus ECO |
10.- |
10.- |
10.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Diese Massnahme kann nicht mit anderen Fördermassnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle gemäss diesem Reglement kombiniert werden, d.h. M-01 bis M-08 (Art. 27 bis 34 EnR) sowie M-10 (Art. 35 EnR).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt.
- Das Minergie- oder Minergie-P-Zertifikat des Gebäudes muss vorgelegt werden.