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Auftrag und Leistungen

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Mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung soll das Amt für Energie zu einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung beitragen, die mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der Raumplanung vereinbar ist.

Das Amt für Energie (AfE) erfüllt folgende Aufgaben:

  • Eine wirtschaftliche Energieproduktion und -verteilung sicherstellen, die mit dem Umweltschutz und der Raumplanung vereinbar sind
  • Eine sparsame und rationelle Energienutzung fördern,
  • Nutzung von erneuerbaren Energien fördern,
  • Nutzung von einheimischen Energien fördern,
  • Die Fachleute und Bevölkerung im Energiebereich bilden und informieren.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wendet das Amt die kantonale Gesetzgebung an, die den vom Staatsrat in seiner Energiestrategie vom 29. September 2009 festgelegten Zielen entspricht. Dieser Strategie zufolge soll bis 2030 die 4000-Watt-Gesellschaft (zurzeit werden 6000 Watt verbraucht) erreicht werden. Ihr Inhalt stimmt mit den Zielen des Bundes überein.

Die kantonale Energiegesetzgebung verlangt von den öffentlichen Körperschaften (Kanton und Gemeinden), dass sie bei ihrer gesamten gesetzgeberischen und administrativen Tätigkeit sowie bei der Bewirtschaftung ihrer Güter vorbildlich handeln. Sie müssen insbesondere die Notwendigkeit der rationellen Energienutzung, der Diversifikation der Energiequellen und der Förderung erneuerbarer Energien berücksichtigen.

Der Sachplan Energie sowie das Thema «Energie» des kantonalen Richtplans aus dem Jahr 2010, der zurzeit revidiert wird, sowie das Thema «Energie» des kantonalen Richtplans sich die wichtigsten kantonalen Planungsinstrumente im Bereich der Energie. Der Sachplan Energie enthält ein Inventar der bestehenden Infrastrukturen, beurteilt das Potenzial der zur Verfügung stehenden Energien, legt für jeden Energieträger Prioritäten bezüglich der geeigneten Regionen fest und dient als Grundlage für das Thema «Energie» des kantonalen Richtplans.

Im Gegensatz zum kantonalen Richtplan, der die öffentlich-rechtlichen Körperschaften bindet, hat der Sachplan Energie lediglich eine Lenkungswirkung, ermöglicht es allerdings trotzdem, bestimmte Ziele für die kantonale Energiepolitik festzulegen.

Links

  • Kantonalen Richtplans
  • Sachplan Energie
  • Bericht/Rapport n° 160
  • Tätigkeitsbericht der VWBD
  • Baubewilligungsverfahren - Energie
  • Bildung und Information im Energiebereich
  • Energiepolitik, Planung und Energieversorgung
  • Förderprogramme im Energiebereich
  • Gemeinden: Energiepolitik
  • Grossverbraucher
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Energie

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 08.02.2024

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