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Besteuerung von Grundstücken

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Die Kantone erheben auch eine Handänderungssteuer auf deren Kauf und Verkauf; generiert der Verkauf im Vergleich zum Kaufpreis einen Mehrwert, so erhebt die Steuerbehörde eine Grundstückgewinnsteuer.

Der Besitz eines Grundstücks oder einer Liegenschaft hat nicht nur Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögensbesteuerung über die Liegenschaftssteuer.

Es ist zu unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Besteuerungsarten. Die Gewinne aus dem Verkauf einer Geschäftsliegenschaft unterstehen der ordentlichen Einkommenssteuer. Sie werden lediglich zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet. Der Gewinn aus der Veräusserung einer Privatliegenschaft hingegen wird gesondert besteuert.

Dokumente

Imposition des biens immobiliers PDF, 138.18k

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Kantonale Steuerverwaltung

Rue Joseph-Piller 13
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  • Freitag 08:00-11:30, 14:00-16:30
  • Samstag-Sonntag geschlossen

Vorabend eines Feiertages: Schließung um 16:00

Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer nur nach Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten Telefonzentrale

Montag - Freitag    09:00-11:00, 14:00-16:00

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Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

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Herausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

Letzte Änderung: 18.09.2015

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