Der Auftrag, im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu handeln, ist klar. Er stützt sich auf die Kantonsverfassung (Art. 3 Abs. 1 Bst. h), das Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 Bst. a) und die Verordnung über die Nachhaltigkeitsgovernance.
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staates Freiburg 2021-2031 wurde am 29. September 2020 vom Staatsrat verabschiedet und vom Grossen Rat am 09. Februar 2021 angenommen . Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung will der Staat Freiburg die sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen gleichzeitig angehen. Die Strategie richtet sich nach den Grundsätzen der Agenda 2030, welche die 193 Mitgliedsstaaten der UNO – darunter auch die Schweiz – verabschiedet haben:
- Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats (2021-2031)
- Monitoring der Nachhaltigkeit im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030 bei.
Dokumente :
Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg (2021-2031) - PDF
Vernehmlassungsverfahren Strategie Nachhaltige Entwicklung (2021-2031)
Erste Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg (2011-2020)
Bilanz der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2011
Jahresberichte Nachhaltige Entwicklung (2011 - 2020)