Der Auftrag, die nachhaltige Entwicklung zu fördern, ist eindeutig. Er gründet auf der Kantonsverfassung (Art. 3 Abs. 1 Bst. h KV definiert die nachhaltige Entwicklung als Staatsziel) und auf dem Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a SVOG muss der Staatsrat die öffentlichen Angelegenheiten des Kantons leiten und führen, indem er insbesondere die für die nachhaltige Entwicklung des Kantons geeigneten Initiativen ergreift).
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staates Freiburg 2021-2031 wurde am 29. September 2020 vom Staatsrat verabschiedet und vom Grossen Rat am 09. Februar 2021 angenommen . Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung will der Staat Freiburg die sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen gleichzeitig angehen. Die Strategie richtet sich nach den Grundsätzen der Agenda 2030, welche die 193 Mitgliedsstaaten der UNO – darunter auch die Schweiz – verabschiedet haben:
- Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats (2021-2031)
- Umsetzung 2021 der kantonalen Strategie Nachhaltige Entwicklung
Der Kanton Freiburg trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030 bei.
Dokumente :
Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg (2021-2031) - PDF
Vernehmlassungsverfahren Strategie Nachhaltige Entwicklung (2021-2031)
Erste Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg (2011-2020)
Bilanz der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2011
Jahresberichte Nachhaltige Entwicklung (2011 - 2020)