Nachhaltiges Freiburg: Kantonale Strategie
Was plant der Staat Freiburg in Bezug auf Nachhaltigkeit?
Die nachhaltige Entwicklung ist in der Freiburger Verfassung und in den kantonalen Rechtsgrundlagen verankert. Dieses klare Bekenntnis findet seinen Ausdruck in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2021–2031, die sich inhaltlich an den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ausrichtet.
Ziel ist es, Freiburg zu einem Kanton zu machen, in dem ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Effizienz und soziale Solidarität die öffentliche Politik so weit wie möglich leiten. Die nachhaltige Entwicklung trägt zu einer gerechteren Gesellschaft und zu einer Verringerung ökologischer Schäden bei. Mit neuen Ansätzen und einer langfristigen Sichtweise schafft sie die Grundlage dafür, regieren zu können, statt reagieren zu müssen.
Die Strategie wurde am 29. September 2020 vom Staatsrat verabschiedet. Der Grosse Rat hat am 9. Februar 2021 den Verpflichtungskredit zur Finanzierung des ersten Teils ihrer Umsetzung verabschiedet.
Eine schrittweise Umsetzung
Die Strategie 2021–2031 stützt sich auf aufeinanderfolgende Aktionspläne. Der erste (2021–2026) hat konkrete Ergebnisse erzielt und innovative Ansätze getestet (siehe Bilanz für die Jahre 2021–2024). Heute tritt ein neuer Plan in Kraft, um:
- die erzielten Erfolge zu konsolidieren und die gewonnenen Erkenntnisse zu integrieren;
- die Prioritäten an die aktuellen Bedürfnisse und das Umfeld anzupassen;
- die Zielgruppen zu erweitern, um die positiven Auswirkungen zu verstärken;
- die vollständige Umsetzung der Strategie bis 2031 sicherzustellen.
Dieser Plan hat nicht zum Ziel, alles grundlegend zu verändern, sondern soll die bereits eingeleiteten Bemühungen fortführen, kommende Herausforderungen vorwegnehmen und die Handlungsfähigkeit des Kantons stärken.
Eine Investition in die Zukunft
In nachhaltige Entwicklung zu investieren bedeutet, die Ressourcen zu schonen, die Lebensqualität zu erhalten und den sozialen Zusammenhalt zu stärken – für uns wie auch für künftige Generationen. Es handelt sich um eine Investition, die sich mittel- und langfristig auszahlt.
Der Kanton Freiburg trägt zusammen mit dem Bund zur Umsetzung der Agenda 2030 der UNO bei.
- Verfassung des Kantons Freiburg (Art. 3 Abs. 1 Bst. h)
- Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 Bst. a)
- Verordnung über die Nachhaltigkeitsgovernance
Herausgegeben von Nachhaltige Entwicklung
Letzte Änderung: 26.01.2026