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Gleichstellung in der Kantonsverwaltung

Lead

Als öffentlicher Arbeitgeber hat der Staat eine Vorbildfunktion in Bezug auf die Erreichung der Gleichstellung von Frau und Mann und die Anwendung der rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich einzunehmen.

Der Staat Freiburg verfolgt seit mehreren Jahren eine Politik der Gleichstellung von Frau und Mann, wie dies auch die Regierungsprogramme der letzten Legislaturperioden aufzeigen.



Der Staatsrat hat 2011 entschieden, einen „Plan für die Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung“ (PGKV) zu erstellen und umzusetzen. Dieses Projekt hat zur Genehmigung einer Vision und Strategie und zur Erarbeitung eines Aktionsplans geführt, welcher aktuell in Umsetzung ist. 



2016 hat der Staat Freiburg die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterschrieben. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen Behörden, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Das gemeinsame Engagement soll ein Signal an öffentliche und private Arbeitgebende aussenden.



Im Übrigen fördert und kontrolliert das GFB die Anwendung der sprachlichen Gleichbehandlung in der Kantonsverwaltung.

Den PGKV entdecken
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PGKV 2023
PGKV 2023 © Stephan Schmitz
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Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

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Herausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

Letzte Änderung: 21.06.2023

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