• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Zivilstandsurkunden
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Handelsregister
  • Grundbuch
  • News
  • Organisation des Staates
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • FR
  • DE ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Staat und Recht
  • Justiz
  • Bescheinigung des Konkursamtes

Bescheinigung des Konkursamtes

Lead

Bescheinigung des Konkursamtes

Bescheinigung des Konkursamtes


Natürliche Person


Wer für sich selber eine Bescheinigung des Konkursamtes benötigt, kann persönlich beim Kantonalen Konkursamt vorsprechen und folgendes Dokument vorweisen:

  • Identitätsnachweis (Identitätskarte – Pass - Aufenthaltsgenehmigung)

Ehepaar


Wer für sich selber und seinen Ehegatten eine Bescheinigung des Konkursamtes erhalten möchte, kann persönlich beim Konkursamt vorsprechen und folgende Dokumente vorlegen:

  • persönlicher Identitätsnachweis (Identitätskarte – Pass)
  • Identitätsnachweis des Ehegatten (Identitätskarte – Pass)
  • eine vom Ehegatten unterzeichnete Vollmacht zum Bezug einer Bescheinigung.

Gesellschaft


Eine Gesellschaft, die eine Bescheinigung des Konkursamtes benötigt, muss einen Handelsregisterauszug vorweisen. Die Person, welche am Schalter des Amtes vorspricht, um eine solche Bescheinigung zu erhalten, muss zudem vorlegen: 

  • seinen persönlichen Identitätsnachweis (Identitätskarte –Pass)
  • Figuriert diese Person nicht auf dem Handelsregisterauszug, muss sie ausserdem eine von einem oder mehreren Mitgliedern der Gesellschaft unterzeichnete Vollmacht vorweisen.

Per Post


Wem es nicht möglich ist,  persönlich beim Konkursamt vorzusprechen, kann folgendermassen handeln:

  • Überweisung von Fr. 18.00 für die Kosten der Bescheinigung und dem A-Porto auf das Postcheckkonto Nr. 17-4325-3 des Kantonalen Konkursamtes.
  • Zustellung der Zahlungsquittung mit Post oder Fax (026 305 39 95) unter Beilage einer leserlichen Kopie des Identitätsnachweises  (Identitätskarte – Pass).
  • Angabe der genauen Privatadresse (Strasse, Hausnummer, Ort)

Kosten


  • Kostender Bescheinigung: Fr. 17.00
  • Kosten der Bescheinigung für ein Ehepaar : Fr. 34.00
  • Kosten für zwei separate Bescheinigungen: Fr. 17.00 pro Bescheinigung

WIR AKZEPTIEREN NUR BARZAHLUNG !


Retour à la table des matières

  • Gerichtsbarkeiten
  • Gerichtsbehörden - Arbeitsgericht
  • Gerichtsbehörden - Aufsichtsbehörde über das Grundbuch
  • Gerichtsbehörden - Bezirksgerichte
  • Gerichtsbehörden - Cellule judiciaire itinérante
  • Gerichtsbehörden - Enteignungskommission
  • Gerichtsbehörden - Friedensgerichte
  • Gerichtsbehörden - Jugendstrafgericht
  • Gerichtsbehörden - Kantonsgericht
  • Gerichtsbehörden - Rekurskommission der Universität
  • Gerichtsbehörden - Rekurskommission für Bodenverbesserungen (als einzige kantonale Instanz tätige Behörde)
  • Gerichtsbehörden - Rekurskommission für die Ersterhebung (als einzige kantonale Instanz tätige Behörde)
  • Gerichtsbehörden - Schiedsgericht in Sachen Kranken- und Unfallversicherung (als einzige kantonale Instanz tätige Behörde)
  • Gerichtsbehörden - Schlichtungsbehörden in Mietsachen und Mietgericht
  • Gerichtsbehörden - Staatsanwaltschaft
  • Gerichtsbehörden - Versicherer (Sozialversicherungen)
  • Gerichtsbehörden - Verwaltungsbehörden
  • Gerichtsbehörden - Wirtschaftsstrafgericht
  • Gerichtsbehörden - Zwangsmassnahmengericht
  • Oberämter
Direktionen / zugehörige Ämter

Betreibungsämter und Konkursamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt

Letzte Änderung: 30.01.2018

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Medienzentrum
Folgen Sie uns auf: