Informationen, die der Staatskanzli für das Jahr 2022 übermittelt werden müssen
| Name des Dokuments | Frist |
| Einkommen im Jahr 2022 | 31.08.2023 |
Die Mitglieder des Grossen Rats, die Staatsrätinnen und Staatsräte und die Oberamtmänner sind verpflichtet, die Einkünfte aus ihren Ämtern und die Einkünfte aus damit verbundenen Tätigkeiten zu veröffentlichen.
| Name des Dokuments | Frist |
| Einkommen im Jahr 2022 | 31.08.2023 |
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 18.07.2023