Der Gesetzesentwurf sieht hauptsächlich vor, die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Gemeinden im Bereich E-Government zu formalisieren. Er führt insbesondere den Grundsatz eines einzigen Ansprechpartners ein, der die Gemeinden vor dem Staat und Dritten im Bereich Entwicklung digitaler Leistungen, einschliesslich des virtuellen Schalters, vertritt.
Der Entwurf präzisiert ebenfalls die anwendbaren Regeln hinsichtlich der Nutzung des virtuellen Schalters durch die Gemeinden, insbesondere was die Organisation, die Governance und die Aufteilung der Kosten betrifft. Eine Übergangsbestimmung regelt die Übergangsphase zwischen der alten und der neuen Regelung.
Die Gemeinden verfügen weiterhin über eine grosse Autonomie in ihrer Organisation. Sie sind weder verpflichtet, die gemeinsam entwickelten E-Government-Instrumente zu nutzen, noch dem virtuellen Schalter beizutreten. Gemeinden, die sich für die Nutzung dieser Instrumente entscheiden, unterliegen hingegen den gesetzlich vorgesehenen Grundsätzen der Zusammenarbeit.
Der Grosse Rat wird dieses Geschäft voraussichtlich in einer seiner Sessionen im Herbst 2026 behandeln.
Das Programm DIGI-FR entstand aus einer Zusammenarbeit, die 2018 zwischen dem Staat und dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) gestartet wurde. Das Ziel bestand darin, die Digitalisierung der öffentlichen Leistungen voranzutreiben, die für die Bevölkerung, die Wirtschaftskreise, die Institutionen und die Gemeinden bestimmt sind. Diese Zusammenarbeit wurde im Rahmen einer Pilotphase durchgeführt, die vom Staat mit einem Franken pro Einwohner und Jahr finanziell unterstützt wurde. Da diese Pilotphase am 31. Dezember 2026 ausläuft, ist es nun erforderlich, den gesetzlichen Rahmen anzupassen, um die Fortführung des Programms unter nachhaltigen und effizienten Bedingungen zu gewährleisten.