Die Initiative, die von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz im Zusammenhang mit dem Covid-19 eingereicht wurde, verlangt, dass für Eingriffe in die physische oder psychische Integrität einer Person deren Zustimmung erforderlich ist und dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Die betroffene Person darf dem Text zufolge aufgrund ihrer Entscheidung, eine Impfung abzulehnen, weder bestraft werden noch soziale oder berufliche Nachteile erleiden. Der Staatsrat empfiehlt ebenso wie der Bundesrat die Ablehnung dieser Initiative.
Wie der Bundesrat erklärt, hat der Text eine breite Tragweite und betrifft verschiedene Bereiche der staatlichen Tätigkeit (Strafverfolgung, Polizei, Armee, Kindes- und Erwachsenenschutz). Er geht weit über die Verhinderung einer möglichen Impfpflicht hinaus, welche die Initiantinnen und
Initianten der Initiative rechtlich verankern wollen. Die vorgeschlagene Regelung würde zum Beispiel bedeuten, dass die Polizei eine verdächtige Person nicht mehr ohne deren Erlaubnis festnehmen darf: Die Initiative berührt somit das legitime Gewaltmonopol des Staates und führt de
facto zu einer grossen Rechtsunsicherheit.
Der Freiburger Staatsrat teilt diese Analyse voll und ganz. Auf der Gesundheitsebene ermöglicht das Epidemiengesetz (EpG) die Erklärung einer Impfpflicht für bestimmte Personengruppen für einen begrenzten Zeitraum. Sollte eine solche Verpflichtung eingeführt werden, so würde die Impfung nicht ohne die Einwilligung der betroffenen Personen geschehen. Diese müssen jedoch im Falle einer Ablehnung möglicherweise Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder der Ausübung ihrer Tätigkeit hinnehmen. Das Gesetz sieht jedoch keine Strafe für den Fall vor, dass eine Impfung
verweigert wird.
Abstimmungsempfehlung
Aus all diesen Gründen empfiehlt der Staatsrat, am 9. Juni zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» Nein zu stimmen.