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  • Kitesurfen auf vier Freiburger Seen abseits von Vogelschutzzonen erlaubt

Kitesurfen auf vier Freiburger Seen abseits von Vogelschutzzonen erlaubt

  • Medienmitteilung

Heute tritt die Verordnung des Staatsrats zum Fahren mit Drachensegelbrettern (Kitesurfen) auf Freiburger Gewässern in Kraft. Mit ihr werden die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen umgesetzt, die das Kitesurfen unter Vorbehalt kantonaler Bestimmungen generell erlauben. Der Staatsrat hat in seiner Verordnung Zonen zum Schutz der Vogelwelt ausgeschieden.

Veröffentlicht am 15. Februar 2016 - 10h00

Bis heute war das Kitesurfen (das Fahren mit einem Surfbrett, das von einem Drachensegel gezogen wird) verboten, mit Ausnahme der Gewässer, auf denen die Kantone dies ausdrücklich bewilligt hatten. Heute erfolgt also ein Paradigmenwechsel: Entsprechend einer Änderung der Bundes-verordnung über die Binnenschifffahrt, die heute in Kraft tritt, ist das Kitesurfen auf Schweizer Seen nunmehr allgemein erlaubt, wobei die Kantone und Gemeinden Einschränkungen verfügen können.

Die Verordnung des Staatsrats zum Fahren mit Drachensegelbrettern, die gleichzeitig in Kraft tritt, regelt die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen auf den Freiburger Seen. Um allfällige Sperrzonen festzulegen, bildete die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) im Sommer 2014 eine Arbeitsgruppe, der alle betroffenen Kreise angehörten: Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD), Amt für Wald, Wild und Fischerei, Amt für Natur und Landschaft, Tiefbauamt, Kantonspolizei, Kitesurf-Vertreter, Vertreter des Vereins Association de la Grande Cariçaie und ein Vertreter des Kantons Waadt.

Einschränkungen für den Vogelschutz
Die Arbeitsgruppe konnte sich auf Sperrzonen zum Schutz der Vogelwelt und der Naturschutz-gebiete einigen. Die Zonen sind auf Karten im Anhang der Verordnung des Staatsrats festgelegt. Konkret ist das Kitesurfen auf weiten Teilen des Neuenburger- und Murtensees (Freiburger Wasserfläche) und des Greyerzersees und auf einem Teil des Schiffenensees erlaubt. Alle anderen Freiburger Gewässer, die im Übrigen noch nie für das Kitesurfen genutzt wurden, sind als Sperrzonen eingezeichnet.

Die kantonale Verordnung gibt den betroffenen Gemeinden auch die Möglichkeit, Einwasserungs- und Anlegezonen auszuscheiden. Sie werden also entscheiden können, ob die Topografie der Strände, die zu Schifffahrtszonen führen, die Gefahr von Unfällen mit Bootsführenden und Badenden birgt. Gegebenenfalls sind die Gemeinden berechtigt, Startzonen mit Schildern oder Markierungen am Boden zu kennzeichnen.

Die allgemeinen Bedingungen für das Kitesurfen sind im Bundesrecht geregelt. So ist das Kitesurfen nur bei Tag und klarer Sicht, frühestens ab 08.00 Uhr und spätestens bis 21.00 Uhr gestattet. Ausserdem müssen Kitesurfer zu Schiffen und Landestellen einen Abstand von 200 Metern einhalten. In Sachen Sicherheit sind die Kitesurfer angehalten, die allgemeinen Regeln der Seeschifffahrt einzuhalten.

2015_135_de_Pratique_du_kitesurf.pdf PDF, 3.74MB
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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 15.02.2016 - 10h00

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