• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
  • News
  • Lärmsanierung im Strassenverkehr: Sanierungsbericht mit Massnahmen der Stadt Freiburg genehmigt

Lärmsanierung im Strassenverkehr: Sanierungsbericht mit Massnahmen der Stadt Freiburg genehmigt

  • Medienmitteilung

Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat den Bericht der Stadt Freiburg genehmigt, in dem diese Massnahmen zur Lärmsanierung ihrer Strassen vorschlägt. Sie hat den entsprechenden Entscheid, dem anspruchsvolle und umfangreiche Abklärungen der Stadt vorangingen, am 8. April 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Veröffentlicht wurde gleichzeitig auch der Entscheid des Tiefbauamtes, mit dem dieses die nötigen Massnahmen zur Signalisation der Geschwindigkeitsbegrenzungen genehmigt, welche die Stadt in Ergänzung zum Einbau von lärmarmem Belag vorsieht, damit sie die Ziele des Lärmschutzes erreichen kann.

Veröffentlicht am 08. April 2022 - 09h25

Die RIMU ist nach Prüfung des Berichts der Stadt Freiburg zu ihrer Sanierungsstudie vom 10. Februar 2022 und unter Würdigung der Stellungnahmen des Tiefbauamtes und der Fachstelle für Lärmfragen im Amt für Umwelt der Ansicht, dass die von der Stadt Freiburg vorgesehenen Massnahmen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und für die Sanierung des Strassenlärms geeignet sind. Das Tiefbauamt seinerseits hält in seinem Entscheid fest, wie die Signalisation « Höchstgeschwindigkeit 30 km/h» und Tempo-30-Zonen auf den Strassen zu erfolgen hat.

Lärmarmer Belag und Tempobegrenzungen

Die Lärmsanierung der Strassen ist eine Herausforderung für Bund, Kantone und Gemeinden. Sie haben auf den Strassen in ihren Zuständigkeitsbereich die nötigen Massnahmen zu treffen. Gemäss kantonaler Lärmschutz- und Schallverordnung (LSSV) ist es die RIMU, die auf der Basis eines Dossiers der Gemeinden die notwendigen Massnahmen nach einer eingehenden Prüfung anordnet.

Gemäss Bundesrecht müssen Sanierungsmassnahmen vorrangig an der Quelle ansetzen. Eine mögliche Massnahme an der Quelle ist der Einbau eines lärmarmen Strassenbelags, der das Rollgeräusch des Fahrzeugs und in geringem Mass das Antriebsgeräusch reduziert. Oft ist es aber so, dass die Grenzwerte mit dem Einbau eines solchen Belags nicht für alle Anwohnerinnen und Anwohner eingehalten werden können. Aus diesem Grund und bevor bauliche Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg oder bei den Gebäuden in Frage kommen, müssen ergänzende Massnahmen an der Quelle in Betracht gezogen werden, wie insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden in der Rechtsprechung als eine wirksame und kostengünstige Massnahme für eine erheblichen Verminderung des Strassenverkehrslärms eingestuft. Die Lärmverminderung ist auf die Geschwindigkeitsreduktion selbst zurückzuführen, aber auch darauf, dass die Autofahrerinnen und -fahrer bei entsprechender Ausgestaltung der Strasse ruhiger fahren und weniger oft und lange bremsen bzw. beschleunigen, was wiederum zu einem besseren Verkehrsfluss und weniger Lärm führt. Die aktuellsten Urteile des Bundesgerichtes geben den Eignern von Strassen vor, auf allen betroffenen Strecken Geschwindigkeitsbeschränkungen auf ihr Lärmsenkungspotential zu prüfen und bei ausreichender Wirkung einzuführen, bevor den betroffenen AnwohnerInnen Bescheide zur Tolerierung von überhöhten Lärmwerten eröffnet werden dürfen.

Die Sanierungsstudie der Stadt Freiburg setzt auf eine Kombination dieser Massnahmen an der Quelle. Damit wird die Situation von über 3800 Menschen in 169 Gebäuden verbessert, weil sie nicht mehr einem Lärmpegel ausgesetzt sein werden, der über den Immissionsgrenzwerten liegt.

Beschwerdefrist läuft

Die Umsetzung der geplanten Massnahmen ist Sache der Stadt Freiburg. Der Zeitpunkt, zu dem sie umgesetzt werden können, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Aktuell läuft eine Frist von 30 Tagen für eine mögliche Beschwerde beim Kantonsgericht. Interessierte können das komplette Dossier bei der RIMU und bei der Stadt Freiburg einsehen. Weitere Informationen sind auch in der Medienmitteilung der Stadt Freiburg zu finden.

https://www.ville-fribourg.ch/de/actualites/tempo-30-kmh-entscheide-zur-laermsanierung-und-zu-den-temporeduktionen-veroeffentlich

Hauptbild
Protection contre le bruit
Protection contre le bruit © Rue de l’Avenir
  • Agglomerationspolitik
  • Klima im Kanton
  • Nachhaltiges Freiburg: Kantonale Strategie
  • Neues Vergaberecht
contenus associés

Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 27.06.2023 - 14h14

Teilen auf:
Zurück

Renovierung und Erweiterung des Kollegiums Heilig Kreuz: Erstes Zwischenziel erreicht

Weiter

Nachhaltige Entwicklung: Die EMF führt mit Blick auf die Konzessionserneuerung für ihre Cafeteria die erste Ausschreibung mit Nachhaltigkeitskriterien durch

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: