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  • Bund und Kanton regeln die Modalitäten der Rückübernahme der Poya-Kaserne

Bund und Kanton regeln die Modalitäten der Rückübernahme der Poya-Kaserne

  • Medienmitteilung

Im Mai hatte die Armee in einer feierlichen Zeremonie das Areal der Poya-Kaserne dem Kanton Freiburg zurückgegeben. Bund und Kanton haben nun die Modalitäten dieser Rückgabe in einer Vereinbarung geregelt.

Veröffentlicht am 08. September 2023 - 10h22

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Rüstung (armasuisse Immobilien) und dem Staat Freiburg legt das formelle Datum der vollumfänglichen Rückübernahme durch den Kanton auf den 31. Dezember 2023 fest. Ab 2024 kann der Kanton also frei über die Nutzung des Areals entscheiden.

Die Vereinbarung regelt auch die finanziellen Aspekte der Rückgabe. Demnach übernimmt der Staat Freiburg alle Gebäude, auch diejenigen, welche der Bund errichtet hat. Die Tankstellen der Armee werden jedoch abgebaut und die betreffenden Grundstücke vom Bund saniert. Ausserdem zahlt der Bund dem Staat Freiburg für den vorzeitigen Auszug der Armee eine Entschädigung in der Höhe von fünf Jahresnettomieten, also insgesamt knapp 2,5 Millionen Franken.

Die Armee nutzte das Gelände des Waffenplatzes Poya seit 1953. 2019 informierte der Bund den Kanton darüber, dass die Armee den Standort des Waffenplatzes La Poya vor Ablauf der vertraglichen Frist vom 31. Dezember 2039 verlassen werde, um die Aufgaben auf dem ausgebauten Waffenplatz in Drognens zu zentralisieren.

Für die Zeit danach sieht der Kanton in Zusammenarbeit mit der Stadt Freiburg und unter Begleitung der Planung durch partizipative Verfahren eine gemischte Nutzung des Perimeters während der Übergangsphase vor. Dieser Prozess soll bis zum Ende des Jahrzehnts zum Bau eines nachhaltigen Stadtviertels führen, das Aktivitäten, Dienstleistungen und Wohnraum miteinander verbindet.

Angehängte Dokumente

Convention résiliation Poya.pdf (PDF, 1.01MB)
Hauptbild
Poya-Kaserne
Poya-Kaserne © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Letzte Änderung: 11.09.2024 - 06h42

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