Das Programm
Angesichts der Obsoleszenz seines Immobilienbestands hat der Staat Freiburg beschlossen, systematisch vorzugehen. Das Programm zielt vorrangig auf Gebäude ab, die Sicherheitsrisiken bergen und den höchsten Energieverbrauch aufweisen. Die erste Tranche umfasst 38 prioritäre Gebäude im Zeitraum 2026–2031, mit dem Ziel, den Instandhaltungsrückstand abzubauen und den Energieverbrauch zu reduzieren.
Sicherere, energieeffizientere und nachhaltigere Gebäude.
Warum jetzt handeln?
Drei Gründe sprechen dafür, jetzt zu handeln.
Erstens die rechtliche Veranwortung: Als Eigentümer ist der Staat verpflichtet, die Sicherheit der Menschen in seinen Gebäuden zu gewährleisten.
Zweitens die Wirtschaftlichkeit: Ein ungenügend unterhaltenes Gebäude verursacht im Störungsfall deutlich höhere Kosten als eine regelmässige Instandhaltung. Zudem bestehen erhebliche Energieeinsparpotenziale.
Drittens die Klimaziele: Der Kanton Freiburg will bis 2040 auf fossile Energien verzichten. Die Sanierung des Gebäudeparks ist dafür ein unverzichtbarer Hebel.
Das Wichtigste in 3 Zahlen
Vorteile für alle
Dieses Programm kommt der gesamten Freiburger Bevölkerung zugute. Die Mitarbeitenden des Staates profitieren von sichereren und energieeffizienteren Räumlichkeiten. Die öffentlichen Dienstleistungen werden langfristig aufrechterhalten und geschützt. Der Wert des kantonalen Immobilienbestands wird nachhaltig erhalten und gesteigert.
Geplanter Zeitplan
| Etappe | Zeitraum | Inhalt |
| 1. Etappe | 2026–2031 | Studien und Bauarbeiten an 38 prioritären Gebäuden |
| 2. Etappe | 2032–2037 | Weiterführung des Programms für die identifizierten Gebäuden |
| 3. Etappe | 2038–2046 | Abschluss des Sanierungsprogramms |
FAQ – Programm zur energetischen Sanierung der Gebäude des Kantons Freiburg
Welche Gebäude sind betroffen?
Für diese erste Etappe wurden 38 Gebäude prioritär ausgewählt: die ältesten, die energieintensivsten und diejenigen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Normen Sicherheitsrisiken aufweisen. Darunter: die Gebäude an der Englisbergstrasse, jene an der Route des Arsenaux 16 und 17, die Aula Magna der Universität, die Gebäude der Lehrerausbildung an der Murtengasse und das Museum für Kunst und Geschichte (MAHF).
Nein. Das Freiburger Spital (HFR), das Interkantonale Spital der Broye (HIB) und das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (RFSM) verfügen über eigene Immobilienverwaltungen und sind in diesem Rahmenkredit nicht enthalten. Die von der Universität genutzten Gebäude, welche vom universitären Infrastrukturdienst verwaltet werden, sind in Abstimmung mit der 2026 eingerichteten universitären Immobilienverwaltungsstelle (OCOP-UNI) teilweise in Projekte des Typs 2 einbezogen.
Von den 161 vom Hochbauamt verwalteten Gebäuden werden 38 in dieser ersten Etappe saniert. Es handelt sich um ein gezieltes,mehrstufiges Planungsinstrument. Das Gesamtprogramm erstreckt sich über 20 Jahre und umfasst drei Etappen (zwei mit je sechs Jahre und eine mit acht Jahre). Die in dieser ersten Etappe nicht berücksichtigten Gebäude müssen durch die laufenden Unterhaltsbudgets und, falls erforderlich, durch ordentliche Investitionskredite abgedeckt werden.
Welche Ergebnisse werden erwartet? Welche Kontrolle?
Die Ergebnisse sind konkret und werden jährlich in einem Bericht zuhanden des Staatsrats und des Grossen Rates veröffentlicht. Sie betreffen insbesondere finanzielle Einsparungen sowie die Reduktion der CO2-Emissionen. Am Universitätsstandort für Lehrerausbildung (ehemals PH) beispielsweise würden die geplanten Arbeiten den Energieverbrauch halbieren, die CO2-Emissionen um 86 % senken und Einsparungen von fast 100'000 CHF pro Jahr ermöglichen. Alle Gebäude werden unter Einhaltung des kantonalen Energiegesetzes saniert, das den Minergie-Standard vorsieht und für eine hohe energetische Qualität steht.
Nach der Bewilligung des Kredits wird ein Lenkungsausschuss (COPIL) eingesetzt. Dieser setzt sich aus den Staatsräten DIME und DFIN (Co-Präsidium) zusammen, sowie aus je einem Mitglied pro Fraktion und Vertretungen der Finanzverwaltung und des HBA.
Ein jährlicher Tätigkeitsbericht wird dem Staatsrat und der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) des Grossen Rates vorgelegt. Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 4,5 Millionen CHF werden gemäss dem OPIC-Verfahren behandelt.
Ohne diese Finanzierung wird der SBat die Gebäude nur sehr langsam instand halten, und ihr Zustand wird sich weiter verschlechtern. Die Probleme werden sich schneller verschärfen, als der Staat sie bewältigen kann. Bestimmte Gebäude laufen Gefahr, geschlossen zu werden, was den Staat zu dringenden Reparaturen und der Suche nach weitaus kostspieligeren Alternativen zwingen würde. Je länger das Warten dauert, desto höher wird die Rechnung ausfallen.
Welches Budget? Welche Finanzierung?
Die Gebäude des Kantons Freiburg weisen einen erheblichen Instandhaltungsrückstau auf. Heute ist ihr allgemeiner Zustand unzureichend und wird sich weiter verschlechtern, wenn nichts unternommen wird, was konkrete Risiken von Schliessungen mit sich bringt. Der Staat ist gesetzlich verpflichtet, als Eigentümer zu handeln. Eine Investition von 25 Millionen CHF pro Jahr über sechs Jahre ermöglicht es, diesen Rückstand strukturiert und kontrolliert aufzuholen.
Ein Rahmenkredit ermöglicht es, eine Reihe ähnlicher Projekte über sechs Jahre hinweg mit einem einzigen Beschluss des Grossen Rates zu finanzieren, anstatt für jedes einzelne Projekt erneut abstimmen zu müssen. Dies gewährleistet eine stabile Planung, eine bessere Kostenkontrolle und Reaktionsfähigkeit bei Notfällen.
Nein, dieser Rahmenkredit untersteht keiner Volksabstimmung– die Entscheidung liegt beim Grossen Rat. Ein fakultatives Referendum ist jedoch weiterhin möglich.
Nein. Unzureichende Instandhaltung führt zu einer exponentiellen Verschlechterung: Ein beschädigtes Bauteil zieht eine Kettenreaktion von Schäden an den damit verbundenen Bauteilen nach sich. Gebäude wie die Aula Magna der Universität Miséricorde oder das PER10-Gebäude standen kurz vor einem vollständigen Nutzungsverbot. Die Kosten für ungeplante Notfälle (Umzüge, Notfallreparaturen, Haftpflicht) übersteigen die Kosten für eine strukturierte Instandhaltung bei weitem. Mit anderen Worten: Nicht zu handeln ist deutlich teurer.
Der Rahmenkredit von 150 Millionen CHF deckt die erste Etappe 2026–2031 eines 20-jährigen Programms (drei Etappen) ab. Sollte ein unvorhergesehener Grossnotfall den festgelegten Rahmen überschreiten, insbesondere ein Projekt, dessen Kosten 20 Millionen CHF übersteigen, würde hierfür gemäss den üblichen Verfahren ein separater Verpflichtungskredit beantragt. Eine Überschreitung des Rahmenkredits selbst ist hingegen nicht vorgesehen: Die Steuerung (COPIL, Jahresbericht FGK) ist genau darauf ausgelegt, die Ausgaben im Rahmen des bewilligten Budgets zu halten.