Noch immer zu viele Verunreinigungen
Im Kanton Freiburg interveniert das Amt für Umwelt (AfU) durchschnittlich einmal pro Woche wegen Verunreinigungen von Gewässern oder Böden. 2025 wurden 76 Vorfälle gemeldet; seit Jahresbeginn kamen weitere 59 hinzu. Auch wenn viele dieser Ereignisse nur begrenzte Folgen haben, können einzelne Verunreinigungen schwerwiegende Umweltschäden verursachen und zum Tod von Fischen oder wirbellosen Wassertieren führen. Ein grosser Teil der festgestellten Fälle ist auf unsachgemässes Verhalten im Rahmen alltäglicher häuslicher Tätigkeiten zurückzuführen.
Warum Frühling und Sommer risikoreiche Jahreszeiten sind
Mit der warmen Jahreszeit nehmen Tätigkeiten zu, die zu diffusen Schadstoffeinträgen in die Umwelt führen können, insbesondere:
- Gartenarbeiten und Unkrautbekämpfung, teilweise unter Einsatz verbotener Pflanzenschutzmittel;
- Reinigung von Dächern, Terrassen und Fassaden;
- Entleerung und Unterhalt von Privatschwimmbädern;
- Heimwerker- oder Renovationsarbeiten im Aussenbereich.
Dabei können durch Regen ausgewaschene oder unsachgemäss abgeleitete Stoffe in die Reinabwasserkanalisation und anschliessend in Gewässer gelangen, ohne eine Kläranlage zu durchlaufen.
Strassenschächte und Rinnen: ein unterschätztes Risiko für unsere Gewässer
Was viele nicht wissen: Strassenschächte und Rinnen sind nur selten an eine Kläranlage angeschlossen. In der Regel wird das abfliessende Wasser ohne Behandlung direkt in ein nahegelegenes Fliessgewässer geleitet. Waschwasser, Farbreste, Haushaltschemikalien, Zigarettenkippen oder andere Kleinabfälle dürfen deshalb niemals in Strassenschächte und Rinnen eingeleitet oder entsorgt werden, da dies zu einer unmittelbaren Verunreinigung der Gewässer und zu Schädigungen der Ökosysteme führt.
Privatschwimmbäder: Vorsicht bei der Inbetriebnahme
Privatschwimmbäder sind regelmässig eine Quelle von Gewässerverunreinigungen. Vor jeder Entleerung ist die Anwendung von Wasseraufbereitungsmitteln (z. B. Chlor, Brom oder Elektrolyse) mindestens 48 Stunden im Voraus einzustellen. Das Reinigungs- und Spülwasser der Filter gilt als verunreinigt und ist wie häusliches Abwasser einer Kläranlage zuzuführen; es darf unter keinen Umständen zusammen mit dem Reinabwasser entsorgt werden.
Reinigung von Dächern und Aussenbereichen: Keine verbotenen Mittel verwenden
Die Verwendung von Herbiziden und Bioziden, einschliesslich Bleichmitteln, Essig oder Salz, ist bei der Reinigung von Dächern, Terrassen, Wegen und Plätzen verboten. Diese Stoffe werden durch das Regenwasser abgeschwemmt und verursachen erhebliche Schäden an der Gewässerfauna und ‑flora. Stattdessen sind mechanische Reinigungsmethoden einzusetzen. Moosbewuchs stellt kein Risiko für die Bausubstanz dar und kann somit toleriert werden.
Umweltfreundliche Gartentechniken
Im Garten und rund um das Haus lassen sich die Risiken von Umweltverschmutzungen durch einige einfache Massnahmen deutlich verringern:
- Verzicht auf Herbizide und chemische Düngemittel;
- mechanische oder manuelle Entfernung von Unkräutern;
- Vermeidung jeglicher Einleitung von Produkten oder Schmutzabwässern in den Boden oder in die Kanalisation;
- Förderung einheimischer Pflanzen und der Artenvielfalt.
Im Verschmutzungsfall
Zur Erinnerung: Wer eine Umweltverschmutzung beobachtet, muss sofort die Kantonspolizei (117) verständigen.
Der Kanton Freiburg informiert transparent über alle festgestellten Verschmutzungen. Die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind ein zentraler Pfeiler der Prävention.
Strafanzeige
Verursacherinnen und Verursacher von Verschmutzungen werden systematisch bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sieht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor, wenn die Täterin oder der Täter fahrlässig handelt, und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe, wenn sie oder er vorsätzlich handelt (Art. 70 GSchG).