Kantonsstrassen
Strassen sind öffentliche Bauwerke, die für die Mobilität von Personen und Waren von entscheidender Bedeutung sind. Das Freiburger Strassennetz ist in drei Strassenkategorien eingeteilt: Nationalstrassen, Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch.Das Netz der Kantonsstrassen hat eine Länge von 640 km ca. Die Funktion der Kantonsstrassen besteht darin, den Durchgangsverkehr zu gewährleisten und die Regionen untereinander zu verbinden.
Programms für den Bau der Kantonsstrassen und der kantonalen Velowege
Zu Beginn jedes Jahres aktualisiert das Tiefbauamt (TBA) das Programm für den Bau der Kantonsstrassen und der kantonalen Velowege. Dieses Programm gemäss den Artikeln 39 und 43 des Mobilitätsgesetzes (MobG) enthält insbesondere Angaben zur Art des Projekts, zur Planung und zu den Projektträgern.
Kunstbauten
Kunstbauten haben die Funktion, die Strassen in ihrer Umgebung zu stützen und zu schützen. Das Kantonsstrassennetz zählt knapp 1300 Kunstbauten (mehr als 2 Kunstbauten je Kilometer): über 200 Brücken, 500 Stützmauern sowie beinahe 600 Durchlässe und Spezialbauwerke (Tunnels, Galerien usw.). Sehen "Online-Karten des Kantons Freiburg " (Ebene «Kunstbauten»).
Infrastrukturen sanfte Mobilität
Zur Vorbereitung auf das neue kantonale Mobilitätsgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat das Tiefbauamt einen Sektor «Infrastrukturen sanfte Mobilität» geschaffen, der namentlich für das künftige Velowegnetz zuständig sein wird.
Lärmschutz
Der Verkehrslärm kann schädlich oder lästig sein. Deshalb muss er, soweit dies möglich ist, reduziert werden. Für die Lärmsanierung einer Strasse ist deren Eigentümer verantwortlich.
Grundstückerwerb
Dieser Sektor verhandelt den Austausch oder Erwerb der Grundstücke, die für die Verwirklichung des freiburgischen Strassennetzes benötigt werden.