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Sektion Kantonsstrassenunterhalt (StrU)

Lead

Ziel der Sektion Kantonsstrassenunterhalt ist die Bewahrung der Strassensubstanz im Kanton, damit sich alle Strassenbenützerinnen und -benützer sicher und komfortabel fortbewegen können.

Der Strassenunterhalt ist in zwei klar von einander getrennte Bereiche gegliedert:

Baulichen Unterhalt

Beim baulichen Unterhalt geht es darum, den Oberbau bestimmter Strassenabschnitte regelmässig zu erneuern, wobei den festgestellten Abnutzungserscheinungen, der gemessenen Verkehrsbelastung und der Art der Fahrzeuge (namentlich der Breite, der Länge und dem Gewicht der Lastwagen) Rechnung getragen wird.Diese Arbeiten werden einzeln ausgeschrieben und von privaten Tiefbauunternehmen ausgeführt.

Betrieblichen Unterhalt

Beim betrieblichen Unterhalt umfasst sozusagen die "täglichen" Arbeiten im Zusammenhang mit dem Strassennetz. Darunter fallen hauptsächlich der Winterdienst, der Unterhalt der Grünflächen, der Unterhalt der Signalisationen und Markierungen, die Reinigung der Kanalisationen sowie die Strassenreinigung.

Diese Aufgaben werden von rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt. Viele dieser Funktionen (Strassenkontrolleure, Leiter des Werkhofs, Strassenwärter und Fahrzeugführer) sind in Form eines Pikettdienstes rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) besetzt, um zu gewährleisten, dass das Kantonsstrassennetz möglichst immer und überall befahrbar ist

Organisation

Der betriebliche Unterhalt der Kantonsstrassen ist geografisch in 3 Kreise unterteilt, für die jeweils ein Strassenkontrolleur verantwortlich ist. Sehen "Online-Karten des Kantons Freiburg" (Ebene «Strassenunterhaltskreise»).

Die Logistik (Fahrzeuge, Maschinen, Fachpersonen) wird zentral vom Werkhof Tour Rouge verwaltet; die entsprechenden Mittel werden auf Anfrage der Kreise zur Verfügung gestellt.

Dokumente und Links

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Photo entretien des routes
SPC ERo photo © Alle Rechte vorbehalten - SPC - Photo Claude Romanens
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Direktionen / zugehörige Ämter

Tiefbauamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Tiefbauamt

Letzte Änderung: 28.04.2025

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