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Amtliche Vermessung

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Die amtliche Vermessung – ein nationales Produkt – liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben.

Messtisch, graphischer Plan, Plan auf Alu-Platte und numerischer Plan
Vergrössern Messtisch, graphischer Plan, Plan auf Alu-Platte und numerischer Plan © Alle Rechte vorbehalten
Messtisch, graphischer Plan, Plan auf Alu-Platte und numerischer Plan

In Kürze


Der Kataster umfasste ursprünglich die Pläne, welcher die kartographischen Hinweise und das Grundeigentum beinhaltete und mit einem Eigentümerregister ergänzt wurde. 1912 wurde mit der Einführung des Zivilgesetzbuches (ZGB) die gesetzliche Grundlage für die amtliche Vermessung und das Grundbuch geschaffen.

Im Artikel 950 ZGB wird präzisiert, dass die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch auf Grund eines Planes erfolgt, der in der Regel auf einer amtlichen Vermessung beruht. Der Bundesrat bestimmt, nach welchen Grundsätzen die Pläne anzulegen sind.

Seit dem Geburt von der amtlichen Vermessung bis Heute, historisch und technologisch bedingt bestehen für die Daten der amtlichen Vermessung unterschiedliche Qualitätsstandards.

Organisation

Unter der Oberaufsicht der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (V+D), führen der Kanton und die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer die Daten der amtlichen Vermessung nach. Der Kanton ist Verantwortlich für die Mandate für die Ersterfassung, welche durch die offiziellen Geometer durchgeführt werden und verwaltet die Nachführung der geographischen Datenbank der amtlichen Vermessung. Die Nachführungsdossiers, welche durch die Geometerinnen und Geometer erstellt werden, durchlaufen einen Kontroll- und Transferprozess.

Wenn zu Beginn noch Papierpläne erstellt wurden, so haben sich die Techniken heute bis zur vollständigen Informatisierung der Daten gewandelt. Die Daten können im Internet über das Kartenportal des Kantons Freiburg konsultiert werden.

Nachführung


 

Der Unterhalt der AV ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Erhalt von Daten über unseren Grund und Boden. Diese Daten ermöglichen einerseits den Liegenschaftsmarkt, der ein wesentliches Element einer demokratischen und hoch entwickelten Volkswirtschaft ist. Andererseits dienen die nachgeführten, aktuellen Daten vielen weiteren Benutzerinnen und Benutzern im privaten (Planung, Bau, Tourismus etc.) und öffentlichen Sektor (Raum- und Verkehrsplanung, Landwirtschaft, Umweltschutz etc.). Denn alte, ungenaue Daten können den Benutzerinnen und Benutzern angesichts der Fülle an Nutzungsbestimmungen über unseren Boden nicht dienlich sein.

Wert der Daten

Die Infrastruktur der amtlichen Vermessung bildet zusammen mit dem Grundbuch diejenige Einrichtung, welche die verfassungsmässige Eigentumsgarantie gewährleistet, den Handel mit Liegenschaften überhaupt ermöglicht und die Volkswirtschaft mit Hypothekarkrediten, welche durch Grundpfandrechte gesichert sind, versorgt. Zurzeit sind durch die AV-Infrastruktur Liegenschaften im Wert von geschätzten 2'000 Mrd. CHF einwandfrei dokumentiert und Kredite von über 900 Mrd. CHF gesichert. Indem sie einen entscheidenden Beitrag zur Zuverlässigkeit des Liegenschaftsmarkts leistet, ist die AV-Infrastruktur unverzichtbarer volkswirtschaftlicher Unterbau des Landes und stellt eine Basis-Infrastruktur dar.

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Mensuration
Mensuration © Alle Rechte vorbehalten - mair
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Herausgegeben von Amt für Geoinformation

Letzte Änderung: 15.04.2025

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