Öffentlichkeit und Transparenz
Im Jahr 2020 blieben sowohl die Schlichtungsgesuche wie auch die Auskunftsbegehren auf einem hohen Niveau im Vergleich zu den vergangenen Jahren. 20 Schlichtungsanträge gingen bei der Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz. Die Anfragen stammten von 12 Privatpersonen, 6 Verbänden, 1 Gemeinde und 1 von den Medien. Sie bezogen sich auf sehr unterschiedliche Doku-mente, mehrheitlich aus den Bereichen Gesundheit, Bau und Verkehr, Umwelt, Sozialversicherun-gen oder Buchhaltung.
Im letzten Jahr sind 67 Zugangsgesuche an die freiburgischen öffentlichen Organe eingereicht worden. Die Zugangsgesuche betrafen verschiedene Dokumente insbesondere aus den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Justiz oder Verwaltung. Diese Zahl entspricht wohl nicht der Realität. Ver-mutlich werden weit mehr Zugangsgesuche eingereicht, jedoch nicht immer als solche gemeldet. Es ist sinnvoll, die öffentliche Verwaltung zu sensibilisieren, damit alle Anfragen unter dem Aspekt des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) behandelt werden und auch evaluiert werden kann, welche Wirksamkeit das InfoG hat.
Datenschutz
Die Coronapandemie hat die Digitalisierung stark vorangetrieben, was zu einem breit angelegten Einsatz von IT-Lösungen und Kommunikationsmitteln geführt und die Arbeitsweise der Verwaltung verändert hat. Sie hat ebenfalls grosse Veränderungen und drastische Einschränkungen der Privatsphäre und der Selbstbestimmung mit sich gebracht, da systematisches Beschaffen von per-sönlichen Daten durch den Staat, aber auch durch private Akteure, die Frage der Selbstbestimmung (Tracing-App, Telemedizin, Videokonferenzen, etc.) nachhaltig verändern dürften. In dieser Zeit hat die Datenschutzbeauftragte pragmatisch und eng mit den anderen Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen zusammengearbeitet.
Auch die Gesetzesrevisionen erforderten besondere Aufmerksamkeit, da die Digitalisierung der Verwaltung natürlich eine Anpassung der Rechtsgrundlagen mit sich bringt. Im Rahmen der Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an bestimmte Aspekte der Digitalisierung fand ein reger Austausch statt. Schliesslich wird mit der Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes über den Datenschutz auch die Revision des kantonalen Datenschutzrechts fortgesetzt werden können.
Insgesamt wurden 2020 452 neue Dossiers eröffnet. Die meisten Anfragen stammen von kantonalen Dienststellen oder Gemeinden, aber auch von privaten Institutionen, die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind. Allerdings waren nicht nur zahlenmässig mehr Dossiers zu bearbeiten, sondern sie sind auch komplexer geworden. Dies stellt neue Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung, das Schwerpunktthema des Regierungsprogrammes 2017-2021, fordert ebenfalls einen starken Einbezug der Behörde, besonders in den Projekten wie das eGovernement, eUmzugCH, die kantonale Datenablage oder die Datenverarbeitung durch Dritte (outsourcing, Cloud), Microsoft Office 365 und eHealth.
Die ÖDSB engagiert sich mit viel Herzblut in ihrer, gemäss Gesetz vorgeschriebenen Rolle als Beraterin für die Verwaltung zu den Themen und zentralen Herausforderungen rund um den Datenschutz. In ihrer Arbeit steht das Interesse der Freiburger Bevölkerung wie auch des Staats Freiburg stets im Mittelpunkt.