Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt nach Stellungnahme des Amts für Mobilität (MobA) die Bundeskonzessionen für die regel- und gewerbsmässige Personenbeförderung auf Schiene, Strasse und Wasser.
Die Verordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB) sowie auf kantonaler Ebene das Mobilitätsreglement (MobR) vom 20.12.2022 (5.3 Kantonale Bewilligungen) regeln die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für den regel- und gewerbsmässigen Personenverkehr.