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Personenbeförderung - Bewilligungen

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Das Amt für Mobilität (MobA) ist für die Erteilung von kantonalen Bewilligungen für die Personenförderung und den Schülertransport im Sinne der Bundesgesetzgebung zuständig. Es nimmt Stellung zu den Bundeskonzessionen für die regelmässige, gewerbsmässige Personenbeförderung.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) entscheidet, gestützt auf das Gutachten des Amts für Mobilität (MobA), über die Erteilung von Bundeskonzessionen für die regelmässige, gewerbsmässige Personenbeförderung auf der Schiene, auf der Strasse und auf dem Wasser.

Die Bundesverordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB) und auf kantonaler Ebene das Mobilitätsreglement (MobR) vom 20.12.2022 (5.3 Kantonale Bewilligungen) regeln die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen für die regelmässige, gewerbsmässige Personenbeförderung auf Bundesebene.

Dokument

Kantonale Bewilligung für die Personenbeförderung (PDF, 16.74k)
Hauptbild
Personenbeförderung - Bewilligungen
Personenbeförderung - Bewilligungen © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Amt für Mobilität (MobA)

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Mobilität (MobA)

Letzte Änderung: 28.02.2024

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