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Mehrjahres-Schaffensbeitrag

Lead

Das Amt für Kultur kann Mehrjahres-Schaffensbeiträge über drei Jahre für Gruppen professioneller Kulturschaffender oder für Kulturträger bewilligen, deren Haupttätigkeit in der Produktion von originalem professionellen Kulturschaffen besteht.

Zweck

Unterstützung von Gruppen professioneller Kulturschaffender oder für Kulturträger, deren Haupttätigkeit in der Produktion von originalem professionellen Kulturschaffen besteht.

Voraussetzungen und Verfahren

  • Die Unterstützung ist für Gruppen professioneller Kulturschaffender oder für Kulturträger, deren Haupttätigkeit in der Produktion von originalem professionellen Kulturschaffen besteht, vorgesehen.
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller weist drei aufeinanderfolgende Jahre künstlerischer Tätigkeit im Kanton nach und ihr oder sein Schaffen wird als herausragend für das kulturelle Leben des Kantons betrachtet.
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss über eine ständige künstlerische und administrative Organisation verfügen.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:

  • Gesetz vom 24. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
  • Artikel 13 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)

Ein Beitragsgesuch eingeben 

Die Mehrjahres-Schaffensbeiträge für den Zeitraum 2024-2026 wurden bereits gewährt. Für den Zeitraum 2027-2029 wird die Frist zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Geben Sie Ihre Gesuche online über das Portal des Amts für Kultur ein

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
  • Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)

Nützliche Links

  • Förderinstrumente des Amts für Kultur
  • Startseite Amt für Kultur
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Festival Belluard Bollwerk International, Fribourg
Festival Belluard Bollwerk International, Fribourg © Nicolas Brodard
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 22.08.2024

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