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  • Zwangsmassnahmen bis 1981
  • Zwangsmassnahmen bis 1981

Welche Leistungen können Betroffene in Anspruch nehmen?

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Leistungen für Betroffene von "Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen" und "ausserfamiliären Fremdplatzierungen"

Alle Personen, die von einer der unter der Rubrik «Wer ist betroffen?» erwähnten Massnahmen betroffen sind, können sich an die Anlaufstelle ihrer Wahl wenden, um mehr über ihre Vergangenheit zu erfahren und ein Entschädigungsgesuch auszufüllen. Auch ihre Angehörigen haben Anspruch auf Beratung. Die Beratung durch die Anlaufstellen ist kostenlos und vertraulich.



Im Kanton Freiburg ist die Opferberatungsstelle zuständig:

Opferberatungsstelle

Boulevard de Pérolles 18A

Postfach 29

1705 Freiburg

026 305 15 80

lavi-ohg@fr.ch

Die Opferberatungsstelle bietet Personen, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierung betroffen sind, psychologische, soziale und administrative Unterstützung. Sie hilft den Betroffenen, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) verlangte Formular für das Entschädigungsgesuch auszufüllen.

Auf Anfrage der Opferberatungsstelle oder der Betroffenen selbst hilft das Staatsarchiv Freiburg bei der Suche nach Dokumenten über die Vergangenheit der Opfer und setzt sich mit Gemeinde- oder Privatarchiven in Verbindung.

Staatsarchiv Freiburg (StAF)

Zeughausstrasse 17

1700 Freiburg

026 305 54 58 (Fragen zu Opfern von Zwangsmassnahmen)

026 305 12 70 (übrige Fragen)

Recherches-AEF@fr.ch

  • Die Ehe in der Scheidungssituation
Direktionen / zugehörige Ämter

Staatsarchiv Freiburg

Kontaktinformation

Herausgegeben von Staatsarchiv Freiburg

Letzte Änderung: 14.11.2023

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