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Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten
Die Revision des Gesetzes über kulturelle Angelegenheiten (KAG) ist ein wichtiges Gesetzgebungsprojekt der Legislaturperiode 2022‒26. Für die Realisierung dieses Vorhabens hat die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) Wert auf ein partizipatives Vorgehen gelegt und die Gemeinwesen und die betroffenen Kreise von Anfang an in die Arbeiten einbezogen.
Hintergrund
Das kulturelle Umfeld in Freiburg hat sich seit dem Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes vor über dreissig Jahren gewandelt. Um diesem Wandel und den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen Rechnung zu tragen, gilt es die öffentliche Förderpolitik im Zusammenhang mit dem Kulturschaffen, den kulturellen Einrichtungen, dem Zugang zur Kultur, der Finanzierung und der Steuerung der Kultur gründlich zu überdenken. Am 6. September 2022 stimmte der Grosse Rat auf Empfehlung des Staatsrats einer Motion zu, mit der eine Totalrevision des Gesetzes vom 25. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten verlangt wurde. Dieses Vorhaben entspricht auch der Kulturstrategie des Staatsrats aus dem Jahr 2017, die dieser in seinem Regierungsprogramm 2022‒26 bekräftigt hat.
Medienmitteilung über den Start der Totalrevision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (3. April 2023)
Partizipative Vorgehensweise
Der Kultursektor, der auf privaten Initiativen beruht, wird von verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren gefördert und stützt sich auf mehrere Finanzierungsquellen. Zudem besteht eine Interaktion mit sozialen, wirtschaftlichen oder auch touristischen und technischen Bereichen. Deshalb möchte der Staatsrat bei der Revision des Gesetzes die Gemeinwesen und die betroffenen Kreise sowie die Vertreterinnen und Vertreter dieser verschiedenen Bereiche in seine Überlegungen einbeziehen. Dies erfolgte insboseondere im Rahmen von Workshops und Gesprächen im zweiten Quartal 2023. Die Ergebnisse der partizipativen Arbeiten wurden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer öffentlichen Veranstaltung im Spätsommer 2023 vorgestellt.
Kulturkonzept
Auf der Grundlage der Recherchen der Arbeitsgruppe und eines breit angelegten partizipativen Prozesses, an dem die kulturellen Kreise und die Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Körperschaften beteiligt waren, fasst der Projektausschuss in diesem Kulturkonzept die erkannten Herausforderungen zusammen. Als Antwort auf diese Herausforderungen schlägt er Werte, Grundsätze, Bezugspunkte oder auch strategische Ausrichtungen und Massnahmen vor, die diskutiert werden. Dieses Konzept bereitet somit die Revision des gesetzlichen Rahmens vor und zeigt strategische Lösungswege auf, die geeignet sind, die Vielfalt zu unterstützen und die Entwicklung und Ausstrahlung der Freiburger Kultur zu stärken. Die öffentliche Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs mit der dazugehörigen Botschaft ist im Laufe des Jahres 2024 geplant.
Medienmitteilung über das Kulturkonzept (9. Februar 2024)
Zugang zu den Dokumenten:
- Kulturkonzept
- Anhänge (nur auf Französisch)
Das Kulturkonzept im Überblick:
- Grundprinzipien
- Die kulturelle und künstlerische Freiheit
- Die Vielfalt des kulturellen Angebots
- Der gleichberechtigte Zugang zur Kultur und die kulturelle Teilhabe für alle
- Die nachhaltige (wirtschaftliche, soziale und ökologische) Entwicklung
- Die Bewahrung und Aufwertung des materiellen und immateriellen Erbes
- Kulturelle Innovation und Transversalität
- Fünf Leitlinien
- 2.1. Betonung der kulturellen Teilhabe und des Zugangs zur Kultur: Ein kulturelles Kapital für alle
- 2.2. Förderung eines nachhaltigen Kulturschaffens: Investitionen in ein dynamisches und nachhaltiges Kulturökosystem
- 2.3. Förderung der Nachhaltigkeit kultureller Institutionen: Institutionen als Schaufenster des kulturellen Lebens
- 2.4. Notwendigkeit einer Koordination im Kulturbereich: Koordination für eine wirksamere Reaktion auf systemische Herausforderungen in der Kultur
- 2.5. Kohärenz und Effizienz bei der Zuweisung öffentlicher Aufgaben und der Aufteilung der öffentlichen Finanzmittel: Eine pragmatische Aufteilung der öffentlichen Aufgaben und Finanzierung, von der Verankerung bis zur Ausstrahlung
- Finanzielle Auswirkungen
- Die Revision des KAG zielt darauf ab, den Rahmen und die Fördermechanismen neu zu bewerten, damit sie den Realitäten des Freiburger Kulturökosystems entsprechen und es ihm ermöglichen, sich zu entwickeln und zu gedeihen. Kultur ist eine echte Investition in Kunst, Gesellschaft, Wirtschaft und Tourismus, die als solche aufgewertet werden sollte: Die Bevölkerung und die Gemeinwesen haben hohe Erwartungen an die Kultur; diese muss mit Mitteln ausgestattet werden, mit denen sie diesen zahlreichen Erwartungen gerecht werden kann.
- Die Kulturfinanzierung muss auf einer starken Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und privaten Initiativen beruhen. Der Projektausschuss weist darauf hin, dass die Elemente des neuen Gesetzes nicht unbedingt eine Budgeterhöhung notwendig machen. Vielmehr soll damit die Wirkung der öffentlichen Massnahmen verbessert werden. Um den Revisionsprozess mit der gebotenen finanziellen Vorsicht fortzusetzen, werden im Rahmen des Gesetzesvorentwurfs zwei Szenarien erarbeitet, von denen eines das derzeitige Gesamtbudget beibehält und das andere eine (para)öffentliche Budgeterhöhung vorsieht.
Projektorganisation
Der Projektausschuss wird unter dem Vorsitz der Direktorin der BKAD, Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens geleitet, dem die Präsidentin der Kommission für kulturelle Angelegenheiten des Staates (Marie-France Roth-Pasquier, Bulle), ein Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands (Rudolf Herren, Murten), eine Vertreterin und ein Vertreter der Konferenz der Oberamtmänner und Oberamtfrauen (Lise-Marie Graden, Saane und Nicolas Kilchoer, Broye), ein Vertreter der Kulturkreise (Philippe Clivaz, Association K / Verein C), der Vorsteher des Amts für Kultur (Philippe Trinchan) sowie ein externer Experte (Jacques Cordonier) angehören. Um den Projektausschuss bei seiner Arbeit zu unterstützen, wurde beim Amt für Kultur eine Arbeitsgruppe gebildet, die interessierten Vereinen oder Personen für einen weiteren Austausch zur Verfügung steht.
Das Projekt soll bis 2026 abgeschlossen sein.
Herausgegeben von Amt für Kultur
Letzte Änderung: 13.02.2024