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Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten

Lead

Die Revision des Gesetzes über kulturelle Angelegenheiten (KAG) ist ein wichtiges Gesetzgebungsprojekt der Legislaturperiode 2022‒26. Für die Realisierung dieses Vorhabens hat die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) Wert auf ein partizipatives Vorgehen gelegt und die Gemeinwesen und die betroffenen Kreise von Anfang an in die Arbeiten einbezogen.

Übermittlung des Gesetzesentwurfs und der Botschaft an den Grossen Rat

Der Staatsrat hat den Gesetzesentwurf FKAG sowie die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Diese Dokumente wurden zur Prüfung an die zuständige parlamentarische Kommission überwiesen. Der Entwurf wird in Kürze zusammen mit dem Gesetzesentwurf über die Kulturinstitutionen des Staates (KISG) im Grossen Rat beraten.

Haben Sie noch Fragen? Anmerkungen? Wenden Sie sich per E-Mail an das Amt für Kultur: loi-culture@fr.ch

Medienmitteilung (2. Mai 2025)


Hintergrund

Das kulturelle Umfeld in Freiburg hat sich seit dem Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes vor über dreissig Jahren gewandelt. Um diesem Wandel und den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen Rechnung zu tragen, gilt es die öffentliche Förderpolitik im Zusammenhang mit dem Kulturschaffen, den kulturellen Einrichtungen, dem Zugang zur Kultur, der Finanzierung und der Steuerung der Kultur gründlich zu überdenken. Am 6. September 2022 stimmte der Grosse Rat auf Empfehlung des Staatsrats einer Motion zu, mit der eine Totalrevision des Gesetzes vom 25. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten verlangt wurde. Dieses Vorhaben entspricht auch der Kulturstrategie des Staatsrats aus dem Jahr 2017, die dieser in seinem Regierungsprogramm 2022‒26 bekräftigt hat.

Medienmitteilung über den Start der Totalrevision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (3. April 2023)

Partizipative Vorgehensweise 

Der Kultursektor, der auf privaten Initiativen beruht, wird von verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren gefördert und stützt sich auf mehrere Finanzierungsquellen. Zudem besteht eine Interaktion mit sozialen, wirtschaftlichen oder auch touristischen und technischen Bereichen. Deshalb möchte der Staatsrat bei der Revision des Gesetzes die Gemeinwesen und die betroffenen Kreise sowie die Vertreterinnen und Vertreter dieser verschiedenen Bereiche in seine Überlegungen einbeziehen. Dies erfolgte insboseondere im Rahmen von Workshops und Gesprächen im zweiten Quartal 2023. Die Ergebnisse der partizipativen Arbeiten wurden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer öffentlichen Veranstaltung im Spätsommer 2023 vorgestellt. 

Kulturkonzept

Auf der Grundlage der Recherchen der Arbeitsgruppe und eines breit angelegten partizipativen Prozesses, an dem die kulturellen Kreise und die Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Körperschaften beteiligt waren, fasst der Projektausschuss in diesem Kulturkonzept die erkannten Herausforderungen zusammen. Als Antwort auf diese Herausforderungen schlägt er Werte, Grundsätze, Bezugspunkte oder auch strategische Ausrichtungen und Massnahmen vor, die diskutiert werden. Dieses Konzept bereitet somit die Revision des gesetzlichen Rahmens vor und zeigt strategische Lösungswege auf, die geeignet sind, die Vielfalt zu unterstützen und die Entwicklung und Ausstrahlung der Freiburger Kultur zu stärken.

Medienmitteilung über das Kulturkonzept (9. Februar 2024)

Zugang zu den Dokumenten:

  • Kulturkonzept
  • Anhänge (nur auf Französisch)

Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf und erläuternden Bericht 

Die öffentliche Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Förderung kultureller Aktivitäten sowie zum erläuternden Bericht begann am 21. Juni 2024 und endete am 21. Oktober 2024. Diese Dokumente wurden auf der Grundlage des Kulturkonzepts und eines partizipativen Prozesses verfasst und allen Organisationen, Verbänden und interessierten Personen zur Stellungnahme unterbreitet.

Das Amt für Kultur dankt allen, die sich an dieser Vernehmlassung beteiligt haben.

Medienmitteilung zur Vernehmlassung (21. Juni 2024)

Projektorganisation

Der Projektausschuss wird unter dem Vorsitz der Direktorin der BKAD, Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens geleitet, dem die Präsidentin der Kommission für kulturelle Angelegenheiten des Staates (Marie-France Roth Pasquier, Bulle), ein Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands (Rudolf Herren, Murten), eine Vertreterin und ein Vertreter der Konferenz der Oberamtmänner und Oberamtfrauen (Lise-Marie Graden, Saane und Nicolas Kilchoer, Broye), ein Vertreter der Kulturkreise (Philippe Clivaz, Association K / Verein C), der Vorsteher des Amts für Kultur (Philippe Trinchan) sowie ein externer Experte (Jacques Cordonier) angehören. Um den Projektausschuss bei seiner Arbeit zu unterstützen, wurde beim Amt für Kultur eine Arbeitsgruppe gebildet, die interessierten Vereinen oder Personen für einen weiteren Austausch zur Verfügung steht.

Das Projekt soll bis 2026 abgeschlossen sein.

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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Kultur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 02.05.2025

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