Das Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Landessprache (Deutsch): schriftliche u. mündliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- 2. Landessprache (Französisch): schriftliche u. mündliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Dritte Sprache (Englisch): schriftliche u. mündliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Mathematik: schr. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- FRW: schriftliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- WiRe: schriftliche Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Geschichte und Politik: Erfahrungsnote¹ 100%
- Umwelt und Technik: Erfahrungsnote¹100%
- Interdisziplinäres Arbeiten: Durchschnitt der 3 IDAF 50% (Erfahrungsnote) und IDPA 50%
¹ = Durchschnitt der Zeugnisnoten des ersten und zweiten Semesters
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- Gesamtnote beträgt mindestens 4.0
- nicht mehr als zwei ungenügende Fachnoten
- die Summe der Fachnotenabweichungen von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 2.0 Noteneinheiten
Weitere Informationen unter:
- Berufsbildungsamt Freiburg (Weisungen, Einschreibungen, Nachteilsausgleich, Vorgehen für Kandidaten bei einem nicht bestandenen Qualifikationsverfahren, Duplikatsgesuch)
- Antrag der Berücksichtigung des internationalen Sprachzertifikats