• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg, zurück zur Homepage KBS
  • Ausbildungsangebote
    • EFZ
      • Kaufleute
      • EdC art. 32
      • Médiamaticien-ne
      • Fachleute Apotheke
      • Detailhandelsfachleute
      • GCD art. 32
    • BERUFSMATURITÄT
      • BM1 – Typ Wirtschaft
      • BM1 – Typ Dienstleistungen
      • BM2 – Typ Wirtschaft
      • BM2 – Typ Dienstleistungen
    • ZWEISPRACHIGKEIT
      • Kaufleute
      • Fachleute Apotheke
      • Detailhandelsfachleute
      • BM1 – Typ Wirtschaft
      • BM2 – Typ Wirtschaft
      • BM2 – Typ Dienstleistungen
    • ANDERE ANGEBOTE
      • Detailhandelsassistent-in
      • Freifachkurse
      • Pädagogische Stützmassnahmen
  • Funktionsweise der Schule
    • STUNDENPLÄNE
      • Kalender
      • Stundenpläne und Schultage
    • FORMULARE UND REGLEMENTE
      • Alle Formulare
      • Reglemente
    • PRÜFUNGEN UND SCHULBEGINN
      • Einführungstag und Schulbeginn
      • Aufnahmeprüfungen
      • Abschlussprüfungen
    • ANDERE
      • Informatik-Links und BYOD
      • Nachteilsausgleich
  • Mobilität
    • Commerce +
    • Sprachaufenthalt in Irland
  • Weitere Dienstleistungen
    • Mediationsdienst
    • Schulmaterial und Bibliothek
    • Sport
    • Erste-Hilfe-Team
    • Mensa und Cafeteria
  • Direktion
  • Administration
  • Organigramm
  • Missionen
  • Mit uns arbeiten?
  • Kontakt
  • FR.ch
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
  • Home
  • Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Lead

Nachteilsausgleich – Für eine faire und inklusive Ausbildung

Einige Lernende bringen besondere Bedürfnisse mit, die – wenn sie nicht berücksichtigt werden – zu Benachteiligungen im Ausbildungsalltag führen können. Ziel der Massnahmen ist es, individuelle Stärken sichtbar zu machen und faire Rahmenbedingungen zu schaffen, ohne dass bestimmte Schwierigkeiten übermässig ins Gewicht fallen.

Der Nachteilsausgleich kann für alle Ausbildungen und Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (inkl. Berufsmaturität) beantragt werden. Er betrifft insbesondere Lernende mit diagnostizierten Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie Dyslexie, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsstörungen mit oder ohne Hyperaktivität (AD(H)S), Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder anderen anerkannten Bedürfnissen.

Ein Nachteilsausgleich kann gewährt werden, sofern die jeweilige Beeinträchtigung die Ausübung des gewählten Berufs nicht grundsätzlich ausschliesst oder wesentlich beeinträchtigt. Fachliche Defizite oder mangelnde Sprachkenntnisse gelten jedoch nicht als Grundlage für einen Nachteilsausgleich.

Falls ein Nachteilsausgleich in Betracht gezogen wird, liegt es in der Verantwortung der lernenden Person – und gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertretung – die notwendigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört die frühzeitige Information des Ausbildungsbetriebs sowie die Kontaktaufnahme mit der Berufsfachschule und/oder dem überbetrieblichen Kurszentrum (ÜK). Die Beantragung erfolgt über das Formular „Antrag für Nachteilsausgleich“.

 

Kontaktpersonen – Verantwortliche für den Nachteilsausgleich an der KBS Freiburg:

Fabienne Bussard (Link Mail fabienne.bussard@edufr.ch)

Claudia Bielmann (Link Mail claudia.bielmann@edufr.ch) 

Downloads

  • Formular Antrag für Nachteilsausgleich
  • Leitfaden für die Gewährung von Massnahmen zum Nachteilsausgleich in der Berufsbildung
  • Ausbildung an der KBS Freiburg
  • Freifachkurse
  • Mobilität
  • Personen in Ausbildung
  • Pädagogische Stützmassnahmen PSM
  • Zweisprachigkeit

Herausgegeben von Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg

Letzte Änderung: 06.06.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Retour sur la page d'accueil Etat de Fribourg

© Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg (KBS)