Promotionsbestimmungen am Ende des 1. Lehrjahres
Die Zwischenbeurteilung besteht einzig aus der Schulbeurteilung.
Der Lernende wird aufgrund der Semesternoten beurteilt und zwar in den folgenden Fächern:
- Allgemeine Berufskenntnisse: Schulnoten 1. + 2. Semester
- Spezifische Berufskenntnisse: Schulnoten 1. + 2. Semester
- Lokale Landessprache: Schulnoten 1. + 2. Semester
- Erste Fremdsprache: Schulnoten 1. + 2. Semester
- Wirtschaft, Recht, Gesellschaft: Schulnoten 1. + 2. Semester
- Administratives Arbeiten: Schulnoten 1. + 2. Semester
- Warenbewirtschaftung: Schulnoten 1. + 2. Semester
Promotionsbestimmungen
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:
- die Noten für die 12 Kompetenzen (Kompetenznote) 4.0 oder höher beträgt;
- die Qualifikationsbereiche "praktische Arbeit" und "Berufskenntnisse" je mit der Note 4.0 oder höher bewertet werden, und
- die Gesamtnote 4.0 oder höher erreicht wird.
Empfehlungen aus der Zwischenevaluation
- Fortsetzung der beruflichen Grundbildung
- Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit Besuch von Stützkursen
- Wiederholung des Schuljahres mit Verlängerung der Ausbildung
- Auflösung des Lehrvertrages
- Eine Beurteilung der Kompetenzen der Lernenden findet erstmals nach 8-10 Wochen (Früherfassung der Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten) und danach jeweils am Ende des 1. und 2. Lehrjahres statt.