Beförderungsvoraussetzungen am Ende des ersten Lehrjahres
Die Zwischenevaluation besteht aus einer Beurteilung der Leistungen durch den Lehrbetrieb und der Übernahme der Schulnoten des ersten und zweiten Semesters.
Beurteilung Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb beurteilt die betrieblichen Leistungen der/des Auszubildenden in den Bereichen Fach-, Methoden- sowie Sozial – und Selbstkompetenzen während den ersten 9 Monaten der beruflichen Grundbildung (vgl. auch Formular „Standortbestimmung“), herausgegeben durch Bildung Detailhandel Schweiz). Der Lehrbetrieb leitet die von den Vertragsparteien unterschriebene Beurteilung bis Mitte Mai an die Schule weiter.
Bedingungen
- Für die Fortsetzung der 3-jährigen beruflichen Grundbildung muss die lernende Person mindestens 8 Punkte erreicht haben.
- Für den Besuch von Fächern aus dem Freifachkursangebot muss die lernende Person mindestens 15 Punkte erreicht haben.
Beurteilung Schule
Die Beurteilung der Schule setzt sich wie folgt zusammen:
- Lokale Landessprache: Schulnoten 1. + 2. Sem.
- Wirtschaft: Schulnoten 1. + 2. Sem.
- Gesellschaft: Schulnoten 1. + 2. Sem.
- Erste Fremdsprache: Schulnoten 1. + 2. Sem.
- Detailhandelskenntnisse: Schulnoten 1. + 2. Sem.
Bedingungen:
- Für die Fortsetzung der 3-jährigen beruflichen Grundbildung muss die lernende Person den Notendurschnitt von mindestens 4.0 erreicht haben.
- Für den Besuch von Fächern aus dem Freifachkursangebot muss die lernende Person den Notendurschnitt von mindestens 4.8 erreicht haben.
- Die lernenden Personen, welche sich zum Besuch der Freifachkurse entschlossen haben, sind verpflichtet, den entsprechenden Unterricht während mindestens eines Jahres zu besuchen.
Empfehlungen aus der Zwischenevaluation
Die Ergebnisse der beiden Bewertungen bilden die Grundlage für den Entscheid der Schule, welche folgend aufgeführte Empfehlungen ausspricht:
- Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit dem Recht, Freifachkurse zu belegen
- Fortsetzung der beruflichen Grundbildung
- Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit Besuch von Stützkursen
- Wiederholung des Schuljahres mit Verlängerung der Ausbildung
- Auflösung des Lehrvertrages und Abschluss eines Lehrvertrages für die 2-jährige berufliche Grundbildung Detailhandelsassistent/in EBA
- Auflösung des Lehrvertrages
Eine Beurteilung der Kompetenzen der Lernenden findet erstmals nach 8-10 Wochen (Früherfassung der Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten) und anschliessend jeweils am Ende des 1. und 2. Lehrjahres statt.
Promotion in das 3. Lehrjahr
Um ins 3. Lehrjahr befördert zu werden, müssen die schulischen Bestimmungen erfüllt werden.