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  • Verlängerung der Unterstützung für die Berufsfischer

Verlängerung der Unterstützung für die Berufsfischer

  • Medienmitteilung

Die Interkantonale Kommission für die Fischerei im Neuenburgersee trat am vergangenen 21. Juni 2024 zusammen, um Bilanz der Situation der Fischerei im Neuenburgersee zu ziehen und Massnahmen zur Sicherung ihres Fortbestands zu erörtern.

Veröffentlicht am 01. Juli 2024 - 16h37

Im Jahr 2023 erreichten die Erträge aus der Fischerei im Neuenburgersee 127 Tonnen gefangenen Fisch (alle Arten), was einen leichten Anstieg gegenüber den Erträgen von 2022 (116 Tonnen) bedeutet, aber deutlich unter den aussergewöhnlichen Jahren 2012-2016 (bis zu 369 Tonnen im Jahr 2016) liegt. Der Grossteil der Erträge beruht vor allem auf zwei Arten, nämlich Barsch mit fast 53 Tonnen gefangenem Fisch im Jahr 2023 und Felchen (Palée und Bondelle) mit insgesamt 30 Tonnen. Die Felchenfänge gehen jedoch seit 2016 stetig zurück und erreichten in den letzten Jahren sehr niedrige Quoten: Die Quote betrug in den drei letzten Jahren im Schnitt 26 Tonnen gegenüber einem Durchschnitt von 135 Tonnen pro Jahr zwischen 2014 und 2016. 

Die Felchenpopulation des Neuenburgersees wird übrigens durch Fischbesatz unterstützt (2023 werden 7 Millionen Palée-Brütlinge und 1,3 Millionen Bondelles-Brütlinge ausgesetzt), dessen Wirksamkeit dank einer von den Konkordatsfischereiämtern in Auftrag gegebenen Studie beurteilt wurde. So wurde in dieser Studie der Beitrag des Fischbesatzes auf 20 % für die Bondelles-Population und auf 50 % für die Palée-Population geschätzt. Angesichts der derzeit niedrigen Erträge spricht sich die Kommission dafür aus, die Besatzbemühungen fortzusetzen. Um diese Bemühungen zu unterstützen und angesichts der Schwierigkeit, Bondelles-Eier zu erhalten, trat die Kommission auf Sondermassnahmen beim Abfischen von Laichtieren ein. 

Was die künftigen Fischzuchtanlage in Estavayer-le-Lac anbelangt, nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die ersten Umbauarbeiten für Sommer/Herbst 2024 geplant sind, mit dem Ziel, im Frühjahr 2025 eine erste Pilotproduktion von Bondelles-Brütlingen zu starten. 

In einer von den Konkordatsfischereiämtern in Auftrag gegebenen Studie wurde der auf den Kormoran zurückzuführende Schaden für die Berufsfischerei ermittelt. Diese schätzte also den jährlichen Gesamtschaden an gefangenen Fisch und Fanggeräten, indem sie die Erträge über drei verschiedene Fangperioden hinweg betrachtete, nämlich 5 Jahre (2019-2023), 10 Jahre (2014-2023) und 15 Jahre (2009-2023). Daraus geht hervor, dass sich der geschätzte jährliche Bruttoschaden der Fischerei auf dem Neuenburgersee auf 217 000 Franken beläuft, was 4,7 % des geschätzten jährlichen Bruttoertrags der Fischerei im Neuenburgersee entspricht. 

Als Reaktion auf die Bedenken der Corporation des pêcheurs professionnels du lac de Neuchâtel und um den Rückgang der Fänge auszugleichen, hat die Kommission daher beschlossen, die finanzielle Soforthilfe für einen Zeitraum von drei Jahren (2025-2027) zu verlängern, um diese handwerkliche Tätigkeit und das Kulturerbe zu unterstützen. Diese Unterstützung entspricht einem Betrag von 10 000 Franken pro Jahr und Fischer.

Die Konkordatskantone haben dem Bund im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision der eidgenössischen Jagdverordnung auch eine Lockerung der Schutzbestimmungen für den Kormoran vorgeschlagen. Sie fordert die Verschiebung der Kormoran-Schutzzeit vom 1. März auf den 1. April, um die Ansiedlung neuer Brutkolonien einzudämmen. Ebenso wie die Konferenz der Jagd- und Fischereiverwalter fordert die Kommission, den Abschuss von unreifen Kormoranen das ganze Jahr über zu erlauben, damit Berufsfischer ihre Fanggeräte verteidigen können. 

Hauptbild
Fischerei am Neuenburgersee
Fischerei am Neuenburgersee © Alle Rechte vorbehalten - Claude Delley
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 01.07.2024 - 16h37

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