Am 27. Mai 2026 stimmte der Generalrat von Marly auf Antrag des Gemeinderats der Auflösung des Service officiel des curatelles de la Haute-Sarine (SOCHS) beziehungsweise dem Austritt der Gemeinde Marly aus diesem Gemeindeverband sowie der Schaffung eines gemeindeinternen Beistandschaftsbereichs innerhalb der Gemeindeverwaltung zu.
Im Rahmen zweier Beschwerden stellte die Oberamtfrau des Saanebezirks fest, dass die Beschlüsse des Generalrats gefasst worden waren, ohne dass ihm sämtliche finanziellen Folgen zur Kenntnis gebracht worden waren, weder in der vom Gemeinderat verfassten Botschaft noch in den den Beschlüssen vorausgehenden Beratungen. Das wesentliche Informationsdefizit betraf die finanziellen Folgen für die Gemeinde Marly, die sich aus der Auflösung der Zugehörigkeit des SOCHS zur Pensionskasse des Staates Freiburg (PKSF) ergeben. Diese Auswirkungen sind beträchtlich: Die gesamten Verpflichtungen des SOCHS gegenüber der PKSF belaufen sich auf CHF 629'394.–, und die Gemeinde Marly hätte im Falle einer Auflösung der Zugehörigkeit einen erheblichen Teil davon zu tragen. Sowohl das Büro des Generalrats als auch der Gemeinderat räumten in ihren Stellungnahmen zu den Beschwerden ein, dass die dem Generalrat erteilten Informationen in finanzieller Hinsicht unvollständig gewesen seien. Der Gemeinderat beantragte überdies selbst die Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse.
Die Beschwerden werden somit ausschliesslich aus dem Grund gutgeheissen, dass die dem Generalrat vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Informationen unvollständig waren. Die Oberamtfrau äussert sich weder zur Zweckmässigkeit noch zur Rechtmässigkeit einer Auflösung des SOCHS beziehungsweise eines Austritts der Gemeinde Marly sowie der Schaffung eines gemeindeinternen Beistandschaftsbereichs. Die Gutheissung der Beschwerden schafft jedoch Klarheit hinsichtlich des Verfahrens, da der Gemeinderat bereits angekündigt hat, den Generalrat erneut mit der Angelegenheit zu befassen, damit dieser gestützt auf vollständige Informationen nochmals über die Beziehungen zwischen der Gemeinde Marly und dem SOCHS entscheiden kann.
Der Entscheid liegt dieser Medienmitteilung als Anhang bei. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen noch Beschwerde beim Kantonsgericht erhoben werden.