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  • Kantonale Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit: Projekte gesucht!

Kantonale Finanzhilfen zur Förderung der Zweisprachigkeit: Projekte gesucht!

  • Medienmitteilung

Der Kanton Freiburg unterstützt jedes Jahr Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit. Diese Hilfe im Umfang von insgesamt 100'000 Franken ist dazu bestimmt, Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien oder Kirchen in diesem Bereich zu unterstützen. Interessierte Stellen können ihr Dossier bis am 31. Juli 2025 einreichen. Zögern Sie nicht, lassen Sie uns Ihr Projekt zukommen.

Veröffentlicht am 04. Juni 2025 - 14h05

Sie wollen die Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg fördern? Dann zögern Sie nicht: Lassen Sie uns Ihr Projekt zukommen! Die Ausschreibung beginnt ab sofort und bezieht sich auf Projekte, die für 2025 oder 2026 vorgesehen sind. Seit 2018 unterstützt der Kanton Freiburg jedes Jahr Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit mit einem Betrag von insgesamt 100'000 Franken. Mit dieser Hilfe sollen Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien oder Kirchen in diesem Bereich unterstützt werden. Interessierte Stellen haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, um ihr Dossier auf der Plattform www.myfribourg-culture.ch einzureichen. Seit diesem Jahr laufen die kantonalen und eidgenössischen Unterstützungsanträge über ein gemeinsames Portal. Nach der Erstellung eines Gesuchstellerkontos muss das Dossier unter Auswahl des Themenbereichs «Zweisprachigkeit» im dafür vorgesehenen Menü eingereicht werden.

Eine zusätzliche Unterstützung zu derjenigen des Bundes
Dieses kantonale Unterstützungsprogramm versteht sich als Ergänzung zur Unterstützung, die von der Eidgenossenschaft zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Verwaltungen eingesetzt wird und mit einem festen Betrag von 300'000 Franken dotiert ist. Mit diesen beiden Programmen kommen im Kanton Freiburg zur Unterstützung der Zweisprachigkeit jährlich 400'000 Franken zusammen.

Die kantonale Finanzhilfe wird jährlich und vorzugsweise als Starthilfe für die jeweilige Aktivität gewährt. Sie muss den Vorschriften der Gesetzgebung über die Subventionen entsprechen, insbesondere denjenigen über die Finanzkraft und die eigenen Bemühungen der Empfängerinnen und Empfänger, die verfügbaren Mittel und den fehlenden Anspruch auf die Gewährung einer Hilfe.

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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 04.06.2025 - 19h00

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