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  • Bäuerliches Bodenrecht: der Vorentwurf des Ausführungsgesetzes geht in die Vernehmlassung

Bäuerliches Bodenrecht: der Vorentwurf des Ausführungsgesetzes geht in die Vernehmlassung

  • Medienmitteilung

Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gibt den Vorentwurf des neuen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht in die Vernehmlassung. Mit dem Entwurf werden neue Regeln eingeführt, um Interessenkonflikten vorzubeugen und diese zu vermeiden, und es werden organisatorische Änderungen vorgeschlagen. Die Vernehmlassung läuft bis am 21. September. Die Unterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.

Veröffentlicht am 08. Juli 2015 - 17h30


Der Staatsrat hat am 22. Juni 2015 genehmigt, dass der Vorentwurf des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (AGBGBB) in die Vernehmlassung gegeben wird. Die wesentliche Neuerung ist die Einführung neuer Vorschriften, um Interessenkonflikten vorzubeugen, wie dies in mehreren parlamentarischen Vorstössen verlangt wurde.

Die Mitglieder der Behörde für Grundstückverkehr (BGV), das Sekretariatspersonal und allfällige Auftragnehmer müssen jegliche Handlung unterlassen, die es ihnen oder ihren Angehörigen erlauben würde, aus Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der BGV erlangt haben, einen persönlichen Vorteil zu ziehen. Um zu verhindern, dass diese Bestimmung unverhältnismässige Strenge nach sich zieht, wird jedoch vorgeschlagen, dass die Direktion von Fall zu Fall Ausnahmen von diesem Grundsatz gewähren kann. Zu dieser Bestimmung gibt es eine Variante, die gleich strenge Regeln vorsieht für die Mitglieder des Sekretariats der BGV und die Mitglieder der BGV.

In diesem Zusammenhang sieht der Vorentwurf auch vor, die grundsätzliche Kontrolle der Entscheidungen der Behörde für Grundstückverkehr einer anderen Direktion zu unterstellen als der, die für die Landwirtschaft zuständig ist (ILFD). Zur Erinnerung, diese Kontrolle beschränkt sich auf die Möglichkeit, Beschwerden gegen Genehmigungsentscheidungen der BGV zu erheben, denn die ILFD ist gegenwärtig nicht befugt, der BGV Weisungen zu erteilen.

Die ILFD nutzt diese Gesetzesrevision zudem, um diverse organisatorische Änderungen vorzuschlagen, die die Arbeit der BGV optimieren sollen. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. September. Die Unterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 08.07.2015 - 17h30

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