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  • Aussetzung von Zuchthirschen auf dem Schulbauernhof in Sorens durch Vandalen: Grangeneuve hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht

Aussetzung von Zuchthirschen auf dem Schulbauernhof in Sorens durch Vandalen: Grangeneuve hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht

Vandalen hatten auf dem zu Grangeneuve gehörenden Schulbauernhof in Sorens 60 Hirschen von der Nacht vom Sonntag auf Montag, 7. August befreit und die Gehege beschädigt. Glücklicherweise konnten die Hirsche am Morgen wieder in ihre Gehege zurückgeführt werden. Der Vandalenakt gefährdete das Leben der Tiere. Das landwirtschaftliche Institut des Kantons Freiburg, Grangeneuve, hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Veröffentlicht am 09. August 2017 - 10h00


Ein oder mehrere Vandalen haben in der Nacht vom Sonntag auf Montag, 7. August an mehreren Stellen die Gehege der Hirschzucht auf dem zu Grangeneuve gehörenden Schulbauernhof in Sorens  beschädigt. Sie benutzten dabei Werkzeuge zum Brechen von Ketten an den Toren und Aufschneiden der Zäune. Allem Anschein gingen die Vandalen systematisch vor; 60 Hirsche wurden regelrecht aus ihren Weiden getrieben.

Der Schulbauernhof vom landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve in Sorens verfügt über eine der grössten Hirschzuchtbestände in der Schweiz. Der Beitrieb wird nach den strengen Richtlinien von BioSuisse geführt, in denen dem Tierwohl eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Betriebsleiter, Philippe Charrière, ist als Experte in der Hirschzucht anerkannt. So ist er im Vorstand der Schweizerischen Vereinigung der Hirschhalter engagiert und in der Ausbildung in der Romandie tätig.
Der biologisch geführte Schulbauerhof gilt in der Hirschzucht als Vorzeigebetrieb.

Die Aussetzung von Hirschen aus der Zucht ist Tierquälerei, da die Tiere in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig sind und aus  Gründen der öffentlichen Sicherheit zum Abschuss freigeben werden müssen. Aus diesem Grund ist man in Grangeneuve erleichtert-, die Tiere wohlbehalten wieder in ihre Gehege zurückgeführt werden konnten. Der Sachschaden beträgt ca. Fr. 4'000 Franken.
 

Hauptbild
FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
  • Berufsbildungsgänge in Grangeneuve
  • Institutionelle Angelegenheiten
  • Landwirtschaft, Ernährung, Wald und Wild

Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft

Letzte Änderung: 09.08.2017 - 10h00

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