Neues Lebensmittelrecht erleichtert den Handel und erhöht den Konsumentenschutz
Am 1. Mai 2017 tritt das neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember entschieden. Es erhöht die Transparenz, schützt die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung und vereinfacht den Handel.
Für weitere Informationen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Veröffentlicht am 19. Dezember 2016 - 09h30
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 19.12.2016 - 09h30