Bei Meldungen bezüglich Tiermisshandlungen füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
In Fällen von Lärmbelästigungen kann das LSVW nicht tätig werden, da diese unter das Strafgesetzbuch fallen (SGF 31.1 – Art. 12).
Bei Meldungen bezüglich Tiermisshandlungen füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
In Fällen von Lärmbelästigungen kann das LSVW nicht tätig werden, da diese unter das Strafgesetzbuch fallen (SGF 31.1 – Art. 12).
Erfahren Sie mehr über den Datenschutz dieses Formulars.
Impasse de la Colline 4
1762 Givisiez
T +41 26 305 80 00
Vorabend eines Feiertages: Schliessung um 16:00
Amtliches Exportzeugnis (TRACES): nur nach Terminvereinbarung
Sicherheitsregeln für Besucher-innen des Gebäudes EVA
Wichtige Ereignisse und Kennzahlen