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Auftrag des LSVW

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Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) ist die kantonale Vollzugsbehörde für die Gesetzgebung im Bereich Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) hat die Aufgabe, die Konsumenten und Konsumentinnen mittels Inspektionen und Analysen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen und das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere sowohl zu ihrem eigenen als auch zum Wohl des Menschen langfristig sicherzustellen. 

Der Kanton Freiburg ist Unterzeichner der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Kompetenzbereichen der Kantonschemiker und der Kantonstierärzte.  

Wichtige Ereignisse und Kennzahlen

LSVW : Wichtige Ereignisse und Kennzahlen

Documents

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Kompetenzbereichen der Kantonschemiker und der Kantonstierärzte (PDF, 224.83k)
  • Das Veterinärwesen
  • Die Gutachten in seinem Kompetenzbereich
  • Die Importe und Exporte
  • Die Lebensmittelsicherheit
  • Die weiteren Kontrolltätigkeiten
  • Leistungsstarke Laboratorien
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 27.03.2025

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