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Leistungen des Amtes für Gesundheit

Lead

Das Amt für Gesundheit führt Planungs-, Verwaltungs- und Kontrollaufgaben im Gesundheitsbereich aus. Ziel dieser Aufgaben ist es, die Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz sowie die Wahrung und Wiederherstellung der Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung allgemein zu gewährleisten, und zwar zu Kosten, die sowohl für die Einzelnen als auch für die Gemeinschaft tragbar sind.

Leistungen


Das Amt für Gesundheit (GesA) erbringt folgende Hauptleistungen:

  • Planung und Organisation des Leistungsangebots der Akteure des Gesundheitswesens zugunsten der Freiburger Bevölkerung (insbesondere Spitäler, Hilfe und Pflege zu Hause, Gesundheitsförderung und Prävention), in Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und der regionalen und sprachlichen Besonderheiten;
  • Finanzierung oder Subventionierung des Leistungsangebots der Akteure des Gesundheitswesens, unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und der regionalen und sprachlichen Besonderheiten;
  • Kontrolle und Aufsicht über die Akteure des Gesundheitswesens, namentlich durch Bewilligungen zur Berufsausübung für Gesundheitsfachpersonen und Betriebsbewilligungen für Institutionen des Gesundheitswesens, durch die Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Heilmittel sowie durch Leistungsaufträge für die Gesundheitsförderung und Prävention;
  • Aufsicht über die Friedhofreglemente, Kontrolle der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Betäubungsmittel sowie Unterstützung an andere Dienststellen in gesundheitspolizeilichen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen


Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GesA sind folgende:

  • Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG)
  • Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
  • Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
  • Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)
  • Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999 (GesG)
  • Ausführungsgesetz vom 24. November 1995 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) 
  • Gesetz vom 27. Juni 2006 über das Freiburger Spitalnetz (FSNG)
  • Gesetz vom 5. Oktober 2006 über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit (PGG)
  • Gesetz vom 8. September 2005 über die Hilfe und Pflege zu Hause (HPflG)
  • Reglement vom 14. Juni 2004 über die Gesundheitsförderung und Prävention
  • Verordnung vom 9. März 2010 über die Pflegeleistungserbringer (PLV)
  • Verordnung vom 9. März 2010 über die Heilmittel (HMV)
Hauptbild
main enfant et adulte
taking care © Alle Rechte vorbehalten
  • Bewilligungen & Überwachung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen
  • Finanzierung und Subventionierung von Leistungen im Gesundheitsbereich
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Gesundheitspolizei
  • Planung und Organisation des Angebotes im Gesundheitsbereich
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Gesundheit

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gesundheit

Letzte Änderung: 27.09.2014

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