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  • Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfes zur Unternehmenssteuerreform III

Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfes zur Unternehmenssteuerreform III

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat die Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfes zur Unternehmenssteuerreform III genehmigt. Das Gesetz zielt darauf ab, die wirtschaftliche Wettbewerbs-fähigkeit des Kantons zu dynamisieren und zu garantieren sowie die Steuereinnahmen der juristischen Personen zu sichern. Neben der Einführung von vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen hat der Staatsrat mit der Arbeitgeberschaft ebenfalls Begleitmassnahmen zu Gunsten der Berufsbildung, der familienergänzenden Betreuung sowie eine Erhöhung der Kinderzulagen vereinbart. Zudem schlägt er vor, die von den Gemeinden und Pfarreien gebilligten finanziellen Anstrengungen auszugleichen.

Veröffentlicht am 19. September 2016 - 14h15

Der Gesetzesvorentwurf zur Unternehmenssteuerreform III entspricht der Strategie, die der Staatsrat in diesem Dossier seit 2014 verfolgt. Die Vorlage bildet somit ein stimmiges und ausgewogenes Massnahmenpaket im Sinne der drei folgenden Ziele: Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz der Unternehmensbesteuerung, Gewährleistung einer weiterhin kompetitiven Unternehmenssteuerbelastung sowie Sicherung der finanziellen Ergiebigkeit der Gewinnsteuern.

In diesem Sinne schlägt der Staatsrat als wichtigsten Schritt vor, den kantonalen Gewinnsteuer-satz für alle Unternehmen auf 4% zu senken. Dieser Satz würde die differenzierte Besteuerung je nach Status der Unternehmen ersetzen und der durchschnittliche effektive Steuersatz demnach 13,72% betragen. Der Staatsrat sieht ebenfalls vor, die Kapitalsteuer herabzusetzen. Um Forschung und Entwicklung zu fördern, wird vorgeschlagen, Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten privilegiert zu besteuern (Patent Box) sowie erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu gewähren. Die finanziellen Auswirkungen dieser Instrumente werden durch die Einführung einer Obergrenze für diese Abzüge eingeschränkt. Da die wirtschaftliche Doppelbelastung durch die Senkung des Steuersatzes stark vermindert wird, soll die Teilbesteuerung der Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungsrechten von heute 50% auf 60% erhöht werden.

Als Gegenleistung für diese günstigen Rahmenbedingungen, welche der gesamten lokalen Wirtschaft zugutekommen, hat der Staatsrat mit den Arbeitgebern eine Beteiligung von 22 Mio. Franken pro Jahr vereinbart. Dieser Beitrag wäre für Massnahmen zu Gunsten der Unternehmen und der Bevölkerung bestimmt,  und zwar im Wesentlichen für die Berufsbildung, die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen sowie für die Erhöhung der Familienzulagen.

Im Zusammenhang mit der USR III wird der Bund einen finanziellen Ausgleich an die Kantone gewähren. Hierzu wird der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21,2% angehoben, was für den Kanton Freiburg eine Zunahme von ungefähr 27,8 Mio. Franken ergibt.

Die USR III wirkt sich sehr stark auf den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen aus. Der Bund sieht deshalb vor, während 7 Jahren einen Ergänzungsbeitrag an Kantone mit schwachem Ressourcenpotenzial zu bezahlen. Der Kanton Freiburg erhielte hierfür gemäss letzten Schätzungen 45,2 Mio. Franken.  In der Übergangsperiode wäre nach den aktuellen Schätzungen mit insgesamt einer Nettoeinbusse von 8,3 Mio. Franken und danach von 53,5 Mio. Franken zu rechnen.

Die finanziellen Einbussen, die diese Reform bei den Gemeinwesen verursachen wird, soll mit einer finanziellen Unterstützung des Staates etwas verteilt werden. Der Staatsrat schlägt deshalb einen Übergangsausgleich über 7 Jahre zu Gunsten der Gemeinden und Pfarreien vor. Er wird auf 9,6 Mio. Franken pro Jahr beziffert. Hiervon würden 8,5 Mio. Franken  im Verhältnis der Steuerausfälle zwischen den Gemeinden verteilt und 1,1 Mio. Franken zwischen den Pfarreien.

Geschätzt auf der Basis der Statistik 2013, lassen sich die finanziellen Auswirkungen der USR III wie folgt beziffern > siehe Pressemitteilung.

Die Vernehmlassung dauert bis 21. Dezember 2016. Der Staatsrat schlägt eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2019 vor.
www.fr.ch/vernehmlassungen

pressemitteilung.pdf (PDF, 130.23k)
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Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 19.09.2016 - 14h15

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