Der Voranschlagsentwurf 2026 weist folgende Hauptergebnisse aus:
- Zunahme von Aufwand und Ertrag um je 3,3 %;
- Ertragsüberschuss von 0,3 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung, in Übereinstimmung mit dem verfassungsmässigen Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts;
- Bruttoinvestitionsvolumen in Höhe von 328,4 Millionen Franken,
- Finanzierungsfehlbetrag von 161,2 Millionen Franken,
- geringer Selbstfinanzierungsgrad von 40,4 %.
1.1 Ausgeglichene Erfolgsrechnung
Aufwand und Ertrag nehmen zwischen dem Voranschlag 2025 und dem Voranschlag 2026 um je 3,3 % zu. Wie schon in den Vorjahren hat der Staatsrat erhebliche Abstriche vorgenommen, um das verfassungsmässig vorgeschriebene Haushaltsgleichgewicht zu erreichen.
| Erfolgsrechnung |
Voranschlags- entwurf 2026 |
Voranschlag 2025 |
Veränderung 2025-2026 |
|
|---|---|---|---|---|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Ertrag |
4 470.3 |
4 326.7 |
+ 143.6 |
+ 3.3 |
| Aufwand |
4 470.0 |
4 326.1 |
+ 144.0 |
+ 3.3 |
| Ertragsüberschuss |
+ 0.3 |
+ 0.7 |
– 0.4 |
. |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
1.2 Deutliche Zunahme der Eigenmittel
Die beiden wichtigsten Ertragsgruppen Fiskal- und Transferertrag lassen einen gleichläufigen Aufwärtstrend erkennen, allerdings in etwas unterschiedlichem Ausmass:
| Eigenmittel |
Voranschlag 2026 |
Voranschlag 2025 |
Veränderung 2025-2026 |
|
|---|---|---|---|---|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Fiskalertrag |
1 626.4 |
1 580.3 |
+ 46.1 |
+ 2.9 |
| Vermögenserträge, Entgelte |
441.6 |
408.6 |
+ 33.0 |
+ 8.1 |
|
Transferertrag (wovon eidg. Finanzausgleich) |
2 189.9 (578.3) |
2 144.1 (606.4) |
+ 45.9 (-28.1) |
+ 2.1 (-4.6) |
| Fondsentnahmen und Spezialfinanzierungen |
164.4 |
147.8 |
+ 16.6 |
+ 11.2 |
| Interne Verrechnungen |
47.9 |
45.9 |
+ 2.1 |
+ 4.5 |
| Total |
4 470.3 |
4 326.7 |
+ 143.6 |
+ 3.3 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Die geschätzten Steuereinnahmen belaufen sich auf 1626,4 Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2025 ist dies ein Plus von 46,1 Millionen Franken (+ 2,9 %), was insbesondere den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen zu verdanken ist (+ 62 Millionen Franken). Die Kapitalsteuer der juristischen Personen legt um 3 Millionen Franken zu. Auch bei der Motorfahrzeugsteuer ist eine deutliche Zunahme festzustellen (+ 2,7 Millionen Franken), wie auch bei der Steuer auf Kapitalleistungen mit einem Plus von 2,5 Millionen Franken.
Bei den Bundesbeiträgen ist bei der Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge ein Plus von 16,1 Millionen Franken zu verzeichnen. Neu seit dem letzten Voranschlag: Der den Gemeinden verrechnete Anteil an der Finanzierung der AHV/IV-Ergänzungsleistungen beträgt 28,9 Millionen Franken.
Ein starker Anstieg ist bei den Bundesbeiträgen für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zu verzeichnen. Ebenfalls zu erwähnen sind die zu erwartenden neuen Einnahmen in Höhe von 5 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Ergänzungssteuer und der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung. Die Einnahmen aus dem eidgenössischen Finanzausgleich sind weiter rückläufig (− 28,1 Millionen Franken 2026 gegenüber – 12,8 Millionen Franken 2025).
Im Voranschlag 2026 werden die Fonds und Rückstellungen stärker beansprucht als im Vorjahr (+ 16,6 Millionen Franken). Erwähnenswert ist auch die Entnahme aus der SNB-Rückstellung im Betrag von 50 Millionen Franken, nachdem für 2026 kein Anteil am Gewinn der Nationalbank vorgesehen war.
1.3 Weiter steigender Aufwand
Den Prognosen zufolge dürfte sich der Gesamtaufwand der Laufenden Rechnung von 4326,1 Millionen Franken im Jahr 2025 auf 4470 Millionen Franken im Jahr 2026 erhöhen, was einer Zuwachsrate von 3,3 % entspricht. Die Hauptaufwandkategorien entwickeln sich voraussichtlich wie folgt:
| Aufwand der Erfolgsrechnung |
Voranschlag 2026 |
Voranschlag 2025 |
Veränderung2025-2026 |
||
|---|---|---|---|---|---|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
||
| Personalaufwand |
1 550.7 |
1 537.0 |
+ 13.8 |
+ 0.9 |
|
| Sach- und übriger Betriebsaufwand |
473.2 |
451.0 |
+ 22.2 |
+ 4.9 |
|
| Abschreibungsaufwand |
143.8 |
131.8 |
+ 12.0 |
+ 9.1 |
|
| Transferaufwand |
2 168.2 |
2 076.1 |
+ 92.1 |
+ 4.4 |
|
| Finanzaufwand und Spezialfinanzierungen |
86.3 |
84.4 |
+ 1.8 |
+ 2.2 |
|
| Interne Verrechnungen |
47.9 |
45.9 |
+ 2.1 |
+ 4.5 |
|
| Total |
4 470.0 |
4 326.1 |
+ 144.0 |
+ 3.3 |
|
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | |||||
Die Zunahme beim Personalaufwand mit einem Plus von 13,8 Millionen Franken ist gegenüber den + 26,9 Millionen Franken im Voranschlag 2025 moderat (+ 0,9 %). Der Staatsrat hat die Schaffung von 133,19 neuen VZÄ beschlossen, die für den Staatsbetrieb dringend notwendig sind. Mehr als die Hälfte dieser Stellen sind für das Bildungswesen vorgesehen (72,98 VZÄ), wovon 12,63 VZÄ für die Universität. Ausserdem wurden die Personalressourcen bei der Justiz (+ 11 VZÄ) und der Steuerverwaltung (+ 4 VZÄ) aufgestockt. Der Verzicht auf den Teuerungsausgleich für die Staatsangestellten und die zeitliche Verschiebung der Lohnerhöhungen um acht Monate tragen zur Eindämmung der steigenden Personalkosten bei.
Der Transferaufwand beläuft sich auf 2168,2 Millionen Franken, was mit einem Plus von 92,1 Millionen Franken der Hälfte des Gesamtaufwands des Staates entspricht. Diese erhebliche Zunahme um 4,4 % ist zu einem grossen Teil auf eigene Beiträge im Gesundheits-, Asyl-, Sozial- und Bildungswesen zurückzuführen.
Der Sachaufwand erhöht sich um 22,2 Millionen Franken (+ 4,9 %). Was die Einlagen in die Spezialfinanzierungen betrifft, sollen die Fonds im Jahr 2026 mit 77,7 Millionen Franken geäufnet werden, 0,4 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2025. Und schliesslich liegt der Abschreibungsaufwand um 9,1 % über dem 2025 veranschlagten Betrag (+ 9,4 Millionen Franken). Dies widerspiegelt das ehrgeizige Investitionsprogramm der Regierung.
1.4 Ehrgeiziges Investitionsprogramm
Das Brutto-Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei 328,4 Millionen Franken.
| Investitionsprogramm |
Voranschlag 2026 |
Voranschlag 2025 |
Veränderung 2025-2026 |
|---|---|---|---|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
|
| Bruttoinvestitionen |
328.4 |
260.1 |
+ 68.3 |
| Nettoinvestitionen |
270.7 |
209.2 |
+ 61.5 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. |
Die Bruttoinvestitionen fallen mit 253,8 Millionen Franken deutlich höher aus als in den letzten beiden Voranschlägen und auch in der letzten Rechnung. Am meisten ins Gewicht fallen die Bauarbeiten für das Interinstitutionelle kantonale Lager für Kulturgüter, die geplanten Arbeiten in Grangeneuve, für die Freiburger Strafanstalt (nach Volksabstimmung), an den Universitätsgebäuden, am neuen Naturhistorischen Museum, an der Kantons- und Universitätsbibliothek, beim Campus Schwarzsee sowie der Landerwerb für den Ausbau des Kollegiums des Südens. Dazu kommen noch verschiedene Arbeiten an den Polizeigebäuden, die geplante Renovierung der Kollegiumskirche St. Michael und der Grande Maison der Domaine des Faverges.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt deutlich unter dem anerkannten Richtwert für eine gesunde Haushaltsführung (80 %), auf den das Ausführungsreglement zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates abstützt. Aufgrund eines höheren Nettoinvestitionsvolumens (+ 61,5 Millionen Franken) ist der Selbstfinanzierungsgrad mit 40,4 % tiefer als im Vorjahr (51,9 %). Folglich wird der Finanzierungsbedarf von 161,2 Millionen Franken mit einer Entnahme aus den verfügbaren Mitteln gedeckt.
1.5 Kein ausgeglichener Haushalt ohne Massnahmen des Finanzsanierungsprogramms
Bei Annahme des Gesetzesentwurfs über die Sanierung der Kantonsfinanzen durch den Grossen Rat in der Oktobersession 2025 und unter Vorbehalt eines allfälligen Referendums könnten die Massnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern, grösstenteils bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Massnahmen, die in die Zuständigkeit des Staatsrats fallen, könnten auch bei einer Ablehnung grösstenteils ab 2026 umgesetzt werden.
Sollte der Grosse Rat den Gesetzesentwurf zur Sanierung der Kantonsfinanzen jedoch ablehnen oder Änderungen vornehmen, die die finanziellen Auswirkungen der darin enthaltenen Massnahmen schmälern, würde der Voranschlagsentwurf 2026 die Vorgaben der Kantonsverfassung und des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates bezüglich Haushaltsgleichgewicht nicht mehr erfüllen. Er würde damit seine Gültigkeit verlieren, und es müsste umgehend ein neuer Voranschlagsentwurf 2026 aufgestellt werden.