Beschreibung
Der Maiswurzelbohrer gilt als gefährlicher Maisschädling und kann in Maiskulturen grossen Schaden mit Ernteverlusten bis zu 50% anrichten. Die Weibchen legen im Spätsommer die Eier in den Boden der Maisfelder ab. Im Mai schlüpfen die wenig mobilen Larven. Wird wieder Mais auf der selben Parzelle gesät, beginnen die Larven mit dem Fressen der Wurzeln. Die Folgen davon sind Lagerung oder das Absterben der Pflanzen. Wächst kein Mais auf der Parzelle, überleben die Larven nicht..
Bekämpfung
Gibt es einen Befall mit dem Maiswurzelbohrer, so muss der Kanton um die Fundstelle ein sogenannt «abgegrenztes Gebiet» ausscheiden. Das abgegrenzte Gebiet hat einen Radius von mindestens 10 km. In diesem Gebiet ist eine Bekämpfung zwingend, was bedeutet, dass der Anbau von Mais nach Mais verboten ist. Verstösse gegen diese Fruchtfolgeeinschränkungen werden nach der Landwirtschaftsgesetzgebung geahndet (d.h. Vernichtung der Kultur und, je nach Fall, Busse). Es ergeben sich daraus Fruchtfolgeeinschränkungen. Die Zonen die von den Rotationsbeschränkungen betroffenen Gebiete sind auf das Geoportal des Kantons aufrufbar: https://maps.fr.ch ; in der Suchleiste oben den Begriff "geregelte Schadorganismen" eingeben ; die gelb schraffierten Kreise zeigen die abgegrenzten Gebiete für den Maiswurzelbohrer an.
Links