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Kontrollen und Inspektionen

Lead

Die offiziellen Kontrollen welche durch Lebensmittelkontrolleure oder -inspektoren durchgeführt werden, unterliegen den in der Lebensmittelgesetzgebung festgelegten Auflagen. Sie dienen der Überprüfung, ob die Hygiene- und Genusstauglichkeitsvorschriften bei der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Umgang und Abgabe von Lebensmitteln eingehalten.

Die Kontrollen werden in Lebensmittelbetrieben, Spitälern, Restaurants, Automaten, auf Märkten, usw. durchgeführt. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind:

  • Überprüfung der Lebensmittel (Bezeichnung, Angaben, Zustand, Qualität, Herkunft, Lieferant, ...);
  • Kontrolle der Prozesse und Tätigkeiten (Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Ausbildung...), wobei speziell darauf geachtet wird, dass der hygienische Umgang mit den Lebensmitteln den Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) und den Regeln der Guten Hygienepraxis (GHP);
  • Durchsicht der Selbstkontroll-Dokumentation (siehe: Liste der vom BLV genehmigten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis);
  • Kontrolle der räumlich-betrieblichen Voraussetzungen (Zustand, Zutritt, Anlagen,Garderoben, Toiletten...);
  • Einschätzung des Risikogrades für den Betrieb;
  • Erhebung von Proben und Übergabe derselben an das Kantonale Laboratorium zwecks chemischer, bakteriologischer, u.a. Analysen.

Bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften oder Verletzung der Lebensmittelgesetzgebung ergreift das Amt die entsprechenden Massnahmen.

Für seine Inspektionstätigkeiten von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ist das Amt gemäss der geltenden europäischen Norm (ISO/CEI 17020, SIS 028) akkreditiert.
 

Eidgenössische Gesetzesgrundlagen

  • Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)
  • Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV)

Externe Links

Liste der vom BLV genehmigten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Art. 80 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW

Dokumente

Speisereste - wohin damit? (PDF, 321.76k)
  • Dipl. Lebensmitteltechniker/-in HF (zweisprachig)
  • Rebbau
  • Weiterbildung Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 10.04.2025

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