NHG Verträge
Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) sieht zwar vor, dass der Ertragsverlust in Folge extensiver Bewirtschaftung bestimmter Flächen kompensiert wird, doch reichen diese Zahlungen nicht aus, um die Biodiversität in ländlichen Gebieten sicherzustellen, und zwar aus folgenden Gründen:
- Sie reichen häufig nicht aus, um die Bauern zur Bewirtschaftung von Streueflächen oder Magerwiesen an steilen Hängen zu veranlassen.
- Die Direktzahlungen erlauben es nicht, die Zonen, die extensiv bewirtschaftet werden sollen, genau zu identifizieren. Dies gilt insbesondere für Pufferzonen und die Umgebung von Mooren.
Die Antwort vom Kanton Freiburg
Dank des Vertragssystems für Magerwiesen und -weiden, das vom Amt für Landwirtschaft, vom Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve und vom Amt für Wald und Natur, Sektor Natur und Landschaft geschaffen wurde, können Landwirte unter Berücksichtigung des ökologischen Werts der betroffenen Weide und der Mehrarbeit, entschädigt werden.