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  • Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und Speiseabfälle

Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und Speiseabfälle

Lead

Das Sammeln, der Transport, das Lagern und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sind einer durch unser Amt verfügten Bewilligung unterworfen.

Sind die baulichen Normen, sowie die zweckentsprechenden Anforderungen respektiert, kann der Kantonstierarzt für folgende Anlagen eine Bewilligung erstellen:

  • Sammel- und Zwischenlagerungsstellen für Tierkadaver und andere tierische Nebenprodukte;
  • Unternehmen für den Transport von tierischen Nebenprodukten;
  • Entsorgungsstellen für tierische Nebenprodukte (Verbrennungsstationen, Biogasanlagen oder Kompostierzentren).

Die Entsorgung von Speiseabfällen ist ebenfalls geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Kapitel "tierische Nebenprodukte".

 

Dokumente

Speisereste - wohin damit? (PDF, 321.76k)
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 10.03.2017

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