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Ausstellungen und Börsen mit Tieren

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Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, sowie Kleintiermärkte und Tierbörsen unterstehen der Bewilligungspflicht. Die Bewilligung wird von der Behörde des Kantons ausgestellt, in welchem die Veranstaltung durchgeführt wird.

Ausstellungen und Börsen mit Tieren


Die Ausstellungen und Börsen mit Tieren werden durch den folgenden rechtlichen Rahmen geregelt:

  • Tierschutzgesetz;
  • Tierschutzverordnung;
  • Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Heimtieren.

Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, sowie Kleintiermärkte und Tierbörsen unterstehen der Bewilligungspflicht. Die Bewilligung wird von der Behörde des Kantons ausgestellt, in welchem die Veranstaltung durchgeführt wird. Die Bewilligungspflicht gilt sowohl für den Handel mit selbst gezüchteten wie erworbenen Tieren. Unter Handel wird der An- und Verkauf sowie der Tausch und das Vermitteln von Tieren verstanden.

Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des BLV.

Documents

  • Bewiligungsgesuch für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird (Kleintiermärkte und Tierbörsen) PDF, 249.01k
  • Fachinformation: Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte und weitere Veranstaltungen mit Tierhandel PDF, 403.54k

Eidgenössische Gesetzesgrundlagen


  • Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG)
  • Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV)
  • Verordnung des EDI vom 5. September 2008 über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (TSchAV)
  • Bienenstände
  • Das Veterinärwesen
  • Direktzahlungen und Sömmerung
  • Download-Bereich Dokumente, Gesetzesgrundlagen, Links und FAQ - Tierschutz
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  • Gewerbsmässiges Halten, Züchten und Handeln
  • Landwirtschaftliche Baubewilligung
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  • Technische Beratung
  • Tierzucht
  • Umweltmassnahmen
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 25.04.2018

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