Leistungen im Rahmen der Strukturverbesserung â Ănderungen ab 2025
17. Februar 2025
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 veabschiedet. In Bezug auf die Strukturverbesserungen sind nachfolgend die wichtigsten Änderungen aufgeführt, welche am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind.
Für das neue Jahr gab es einige Anpassungen bei den Strukturverbesserungen. Besonders erfreulich ist, dass die Pauschalsätze der Finanzhilfen für landwirtschaftliche Gebäude der Teuerung angepasst werden. Die Beiträge und Investitionskredite werden um 18 % erhöht.
Ab diesem Jahr werden nur noch bauliche Massnahmen an der Betriebsleiterwohnung unterstützt. Der Investitionskredit für die Wohnung der Eltern fällt weg. Neu wird die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung ebenfalls in der Talzone unterstützt.
Der Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche kann neu zu 50 % mit einem Investitionskredit finanziert werden. Die Anschaffung von Feldrobotern sowie elektrobetriebenen landwirtschaftlichen Traktoren ohne fossile Treibstoffe wird gefördert.
Der Bau von Gebäuden und Anlagen zur Produktion oder Speicherung von nachhaltiger Energie wird neu mit Pauschalen und nicht mehr prozentual zu den Kosten gefördert.
Es werden Investitionskredite für Erzeugnisse aus Aquakultur, Algen, Insekten und weiteren lebenden Organismen gewährt.