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Wildruhezone La Berra

Lead

Das La Berra-Massiv ist bevorzugter Lebensort der Raufusshühner, allen voran das Birkhuhn.

Das La Berra-Massiv ist bevorzugter Lebensort der Raufusshühner, allen voran das Birkhuhn. Das Symbol der europäischen Alpen ist ein Teilzieher, der sensibel auf Störung reagiert. Verschiedene Studien zeigen, dass Störungen durch Freizeitaktivitäten die Überlebensrate und Reproduktionsfähigkeit des Birkhuhns stark beeinflussen, und, in gewissen Fällen, gar Hauptursache für den rückläufigen Bestand sein können.

Das La Berra-Massiv ist ein Touristenmagnet. Seit 2013 ermöglicht eine neue Bergbahn die verstärkte touristische Nutzung. Die Besucherzahl auf dem Bergkamm hat stark zugenommen, im Sommer wie Winter.

Als Bedingung für die Realisierung der Bergbahn auferlegte der Bund als Ausgleichsmassnahme die Schaffung einer Wildruhezone. Nach vielen Diskussionen mit den betroffenen Partnern ist die Verordnung über die Wildruhezone La Berra seit dem 1. Dezember 2013 in Kraft – die Wildruhezone La Berra war geboren.

Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

WNA
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

WNA
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

WNA
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

ePhotoNature.com / Jacky Bernard
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Olivier Born
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)
Birkhuhn (Lyrurus tetrix)

Perimeter der Ruhezone

Die Ruhezone erstreckt sich entlang des Bergkamms Cousimbert-Berra-Auta-Chia in Richtung Plasselbschlund. Sie soll Störungen während der Winterperiode und im Frühling, wenn die Wildtiere besonders viel Ruhe brauchen, kanalisieren.

Neben dem Birkhuhn profitieren zahlreiche andere Arten wie das Haselhuhn oder der Schneehase von der Ruhezone.

Wildruhezone La Berra
Vergrössern Wildruhezone La Berra © Alle Rechte vorbehalten - WNA
Wildruhezone La Berra

Standort Wildruhezone La Berra des kantons Freiburg

Wildruhezone La Berra des Kantons Freiburg ist auf der Online-Karte des Kantons Freiburgs veröffentlicht.

link zur online-karte

Gesetzesvorschriften

  • Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus der Ruhezone herausgelockt werden.
  • Hunde sind vom 1. Dezember bis 30. Juni obligatorisch an der Leine zu führen.
  • Die Ruhezone kann auf den bewilligten Wegen nur vom 1. Dezember bis 30. Juni begangen werden.
  • Die Durchführung sportlicher Anlässe und sonstiger gesellschaftlicher Veranstaltungen bedarf einer kantonalen Bewilligung des Amts für Wald und Natur.

Verhaltensempfehlungen

  • Nur die Wanderwege benutzen.
  • Den markierten Wegen folgen und den Wald nicht in alle Richtungen begehen.
  • Der Winter ist für die Fauna eine schwierige Jahreszeit. Die markierten Wege für Tourenski oder Schneeschuhwanderungen nicht verlassen.
  • Tiere nicht erschrecken. Tiere von Weitem und mit Respekt beobachten. Besondere Rücksichtnahme morgens sowie abends, wenn die Tiere aktiv sind.
  • Lärm vermeiden.
  • Keine Abfälle in der Natur belassen; Lebensgefahr für die Tiere.

Link zu den anderen Seiten des Amt

  • Ruhezonen
  • Lebensräume und Schutzgebiete
  • Terrestrische Fauna
  • Homepage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
  • Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Externe link

  • Verordnung über die Wildruhezone La Berra
  • Verordnung über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV)
  • Wildruhezonen.ch
  • Wildruhezonen (BAFU)

Download

  • Faltblatt La Berra (PDF, 1.39MB)
  • Faltblatt - Störungen von Wildtieren (PDF, 295.63k)

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Adrian Aebischer

Amt für Wald und Natur

Sektion Fauna, Jagd und Fischerei

Route du Mont Carmel 5

1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 67

Email

Hauptbild
Wildruhezone La Berra
Wildruhezone La Berra © Alle Rechte vorbehalten - SFN
  • Aquatische Lebensräume
  • Terrestrische Fauna
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 27.10.2022

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