Schutz
In der Schweiz sind 132 Ameisenarten bekannt, von denen acht gemäss Bundesgesetz und -verordnung zum Naturschutz geschützt sind:
- Formica rufa
- Formica polyctena
- Formica pratensis
- Formica truncorum
- Formica lugubris
- Formica paralugubris
- Formica aquilonia
- Polyergus rufescens
Versetzen von Ameisenhaufen
Auch wenn das Zusammenleben mit Ameisen manchmal Probleme mit sich bringen kann, ist es möglich, diese kleinen Tiere zu retten. Ameisenhaufen können versetzt werden, wenn gewisse Grundsätze beachtet werden. Bevor jedoch eine Versetzung angestrebt wird, müssen alle Alternativen geprüft werden, da das Versetzen immer zu einer Zerstörung eines Teils des Ameisenhaufens führt. Daher ist das Versetzen immer nur die letzte Lösung.