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Mittelschulen: Entscheide zu den Abschlussprüfungen und Promotionen

Der Kanton Freiburg verzichtet auf die Durchführung der Abschlussprüfungen an den Mittelschulen in den Ausbildungsgängen, wo die Reglementierung dies zulässt. Für all die anderen Klassen werden Jahreszeugnisse ausgestellt, in welche die Noten des Präsenzunterrichts und des Fernunterrichts, die in einem klar definierten Rahmen abgelegt wurden, einfliessen. Für Promotionsgefährdete wird zudem ein Rettungsbonus eingeführt.

Veröffentlicht am 05. Mai 2020 - 16h36

Abschlussprüfungen

Der Kanton Freiburg verzichtet an den Freiburger Mittelschulen auf die Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen, in denen die Reglementierungen dies zulassen. So werden die gymnasiale Maturität und der Fachmittelschulausweis gestützt auf die im Laufe des Jahres erzielten Leistungen vergeben (siehe Anhang 1).

In Anwendung der Bundesbestimmungen oder der interkantonalen Bestimmungen werden die Abschlussprüfungen für die Fachmaturität, für die Ergänzungsprüfung zur Überbrückungsprüfung für die Berufsmaturität/Fachmaturität – Fachhochschule sowie für die Überbrückungsprüfung zur Pädagogischen Hochschule in Fribourg beibehalten.

Denn die verschiedenen Bildungsgänge werden in Verordnungen, Reglementen und speziellen Weisungen geregelt, die in der alleinigen oder geteilten Entscheidungskompetenz des Bundes, der EDK oder des Kantons liegen. Für den Kanton Freiburg war es wichtig, einen vollständigen Überblick über die regulatorischen Anpassungen zu haben, bevor er die Entscheide traf, die in seine Zuständigkeit fallen (siehe Anhang 2).

Promotionen

Jahreszeugnis

Alle Mittelschülerinnen und Mittelschüler werden Ende Schuljahr 2019/20 ein Jahreszeugnis erhalten. Darin berücksichtigt werden die während des Präsenzunterrichts durchgeführten Evaluationen sowie diejenigen, die während des Fernunterrichts in dem von der Direktorenkonferenz definierten Rahmen durchgeführt wurden.

Promotionsregeln

Auf einer Jahresnote wird automatisch ein ausserordentlicher Bonus von 0,5 Punkten gewährt, wenn dadurch Schülerinnen und Schüler befördert werden können oder die Wiederholung eines Schuljahres ermöglicht werden kann.

Für die Schülerinnen und Schüler der Handelsmittelschule gelten die eidgenössischen Beschlüsse beziehungsweise diejenigen, die sich auf die Berufsbildung im Kanton Freiburg beziehen.

Anhänge

Anhänge 1&2 : Abschlussprüfungen und Promotionen auf der Sekundarstufe 2 - Coronavirus PDF, 366.4k

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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 09.09.2020 - 12h44

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