Nach der Debatte des Grossen Rates am 19. Dezember 2023 über die kantonale digitale Bildungsstrategie an den obligatorischen Regel- und Sonderschulen hat der Staatsrat die von den Grossrätinnen und Grossräten geforderten Anpassungen vorgenommen. Man wird künftig von der Übernahme der Finanzierung und des Betriebs des Informatikparks der obligatorischen Schule (1H–11H) durch den Kanton oder einfacher von «Digitale Ausstattung für die obligatorische Schule (1H–11H)», abgekürzt DAOS, sprechen. Wie von den Grossratsmitgliedern gewünscht, werden die mit pädagogischen Aspekten verbundenen Ausgaben aus dem Projekt herausgenommen und in die Budgets der Ämter für obligatorischen Unterricht aufgenommen.
Das Projekt DAOS definiert somit die Finanzierung und den Betrieb der digitalen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen und des kantonalen Verwaltungspersonals an den obligatorischen Schulen. Diese Aufgaben und ihre Finanzierung, die heute in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen, werden auf den Staat übertragen.
Eine an die pädagogischen Ziele angepasste digitale Ausstattung
DAOS soll in erster Linie den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen ausreichende und funktionelle Informatikwerkzeuge zur Verfügung zu stellen, damit sie die in den Lehrplänen festgelegten Lernziele, insbesondere im Zusammenhang mit der digitalen Bildung, erreichen können.
Die Ausstattung mit digitalen Geräten wird den Anforderungen der Lehrpläne angepasst und entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler von der 1H bis zur 11H progressiv aufgebaut. Nach dem Willen des Grossen Rates soll jede Schülerin und jeder Schüler an den Orientierungsschulen ein persönliches Gerät erhalten, während die Klassen der Stufen 1H/2H nicht ausgerüstet werden sollen.
Verbesserte Beschaffung und Verwaltung der digitalen Ausstattung
Die Neuaufteilung der Zuständigkeiten zwischen Staat und Gemeinden erfordert den Aufbau einer kantonalen Organisation für die Beschaffung, den Unterhalt und das Lebenszyklusmanagement von digitalen Geräten. Die Schulen können ihre digitalen Geräte über das von der kantonalen Lehrmittelverwaltung (KLV) verwaltete Beschaffungsportal bestellen, sobald die Weiterbildung der Lehrpersonen abgeschlossen ist und an der Schule pädagogische Überlegungen zur Nutzung der digitalen Medien erfolgten. Die Ausrüstung der Schulen mit Geräten wird sich über mindestens fünf Jahre erstrecken, wobei die vorhandenen Geräte nach und nach ersetzt werden.
Um die Sicherheit und den Unterhalt der Geräte zu gewährleisten, wird ein zentrales Verwaltungssystem die Kontrolle und Aktualisierung des Informatikparks aus der Ferne sicherstellen. Der derzeitige Benutzersupport wird verstärkt, um eine bessere Reaktion auf technische Anfragen zu ermöglichen und Störfälle zu vermeiden.
Berücksichtigung gesellschaftlicher Herausforderungen
Die Nutzung digitaler Hilfsmittel an den Schulen wirft Fragen in Bezug auf Gesundheit, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auf. Expertenberichte, die der Botschaft beigefügt sind, geben Auskunft darüber, ob diese gesellschaftlichen Herausforderungen im Projekt berücksichtigt wurden. Es werden konkrete Massnahmen ergriffen, um die Auswirkungen zu verringern, wie z. B. Labels, die Standards für Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit garantieren. Im Bereich der Gesundheit spielt die Schule eine wichtige Rolle, da sie die Schülerinnen und Schüler in einem bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und Bildschirmen schult. Die Harmonisierung des Informatikparks aller obligatorischen Schulen nach Schulstufe fördert die Chancengerechtigkeit.
Politisches Verfahren und Ausgaben
Das Projekt geht auf die Annahme der Motion 2019-GC-239 zurück und erfordert eine Änderung des Schulgesetzes. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 59,97 Millionen Franken. Davon entfallen 27,1 Millionen Franken auf die Beschaffung der digitalen Ausstattung für die 44 071 Schülerinnen und Schüler (geschätzte Schülerzahl 2030), 5061 Lehrkräfte und 330 kantonale Verwaltungsangestellte. Damit die Übertragung von Aufgaben und finanziellen Lasten von den Gemeinden auf den Kanton für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler steuerneutral bleibt, wurde eine Steuerbelastungsverschiebung eingeführt. Da die Schwelle für das obligatorische Finanzreferendum überschritten ist, wird die Bevölkerung aufgerufen, sich zu diesem Projekt zu äussern.
Dokumentation
- Botschaft DAOS
- Entwurf - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule
- Bilanz der Erfahrungen mit der Digitalisierung des Bildungswesens
- Klimaauswirkungen (CO2-äq) der Informatikausstattung in der obligatorischen Schule
- Evaluation Projekt 1to1 OS-Sense
- Les effets de l’exposition aux écrans des enfants - nur auf Französich
Steuerbelastungsverschiebung
Diese entspricht einer Änderung der Aufteilung der Steuermittel zwischen Staat und Gemeinden, d. h. einer Erhöhung der jährlichen Steuerfüsse der kantonalen Steuern für natürliche und juristische Personen und einer entsprechenden Senkung der Steuerfüsse der Gemeinden. Diese Neuerung gegenüber der Vorlage, die dem Grossen Rat im Dezember letzten Jahres vorgelegt wurde, ist durch die deutliche Verschlechterung der finanziellen Aussichten des Staates gerechtfertigt, die der Staatsrat am 4. Juli 2024 angekündigt hat. Die von der Regierung beim Rechnungsabschluss 2023 geäusserten Bedenken und die für den Abschluss des Voranschlags 2025 angekündigten Schwierigkeiten bestätigen sich und zwingen den Staat, ein Programm zur Sanierung der Finanzen zu erarbeiten.