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  • Die Pädagogische Hochschule Freiburg reorganisiert die Überprüfung der Grundkenntnisse in der Partnersprache (L2) und bereitet ein flexibleres Ausbildungsangebot vor

Die Pädagogische Hochschule Freiburg reorganisiert die Überprüfung der Grundkenntnisse in der Partnersprache (L2) und bereitet ein flexibleres Ausbildungsangebot vor

  • Medienmitteilung

In seiner Sitzung vom 10. Januar 2023 hat der Staatsrat eine Verordnung zur Änderung des Studien- und Prüfungsreglements für die Grundausbildung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg verabschiedet. Die Verordnung wird am 1. August 2023 in Kraft treten und es der Hochschule ermöglichen, ihre Überprüfung der Grundkenntnisse in der Partnersprache neu zu organisieren und ihre Ausbildung zu flexibilisieren.

Veröffentlicht am 11. Januar 2023 - 16h14 Archiviert

Die Pädagogische Hochschule Freiburg (HEP|PH FR) wird ab Beginn des akademischen Studienjahres 2023/24 verschiedene Massnahmen umsetzen, um ihre Attraktivität zu steigern und ‒ insbesondere vor dem Hintergrund des Lehrpersonenmangels ‒ mehr deutschsprachige Studierende anzuziehen.

Ab Beginn des akademischen Studienjahres 2023/24 wird die HEP|PH FR den Studierenden mehr Zeit geben, um das Sprachniveau C1* in der Partnersprache (L2) zu erreichen, d.h. eine Niveaustufe C1, die an den beruflichen Kontext der obligatorischen Schule angepasst ist. Die Hochschule unterstützt sie ausserdem weiterhin durch Sprachkurse, Tandems und individuelle Unterstützung in Form von Sprachcoaching beim Erlernen der Sprache. Darüber hinaus findet im zweiten Ausbildungsjahr ein zweiwöchiges Berufspraktikum in der Partnersprache statt, das nicht nur die Sprachkompetenzen in der L2 fördert, sondern auch Einblicke in die Lehrmittel und die «Schulkultur» der anderen Sprachregion ermöglicht. Die Überprüfung der Kenntnisse in der Partnersprache wird somit am Ende des vierten Semesters stattfinden, statt wie bisher im zweiten Semester. Zusätzlich zu dieser zusätzlichen Zeit können die Studierenden diese Prüfung nun dreimal ablegen und müssen ihr Studium nach dem dritten nicht bestandenen Test nicht mehr unterbrechen, um ein externes Zertifikat C1 vorzulegen. Dieser muss, falls die internen Prüfungen nicht bestanden werden, erst am Ende des Studiums vorgelegt werden.

Gleichzeitig wurden im Hinblick auf eine Flexibilisierung der Ausbildung die folgenden Änderungen am Reglement vorgenommen:

  • Die Höchststudiendauer wird auf 12 Semester verlängert, damit die Studierenden ihre Ausbildung auf das Doppelte der regulären Dauer der Grundausbildung (6 Semester) verteilen können.
  • Studierende können eine freiwillige Unterbrechung des Studiums beantragen, sofern die Höchstdauer von 12 Semestern nicht überschritten wird (in Ausnahmefällen kann aus triftigen Gründen von der Höchstdauer abgewichen werden).

Um es den Studierenden zu ermöglichen, eine Nebentätigkeit bestmöglich mit einer Teilzeitausbildung zu verbinden, bereitet die HEP|PH FR zusätzliche Massnahmen zur Flexibilisierung der Ausbildung vor, die ab Beginn des akademischen Studienjahres 2024/25 eingeführt werden sollen.

Daneben wurden weitere kleinere Änderungen am Studien- und Prüfungsreglement vorgenommen.

Dokumentation

Verordnung zur Änderung des Studien- und Prüfungsreglements für die Grundausbildung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PDF, 78.21k)
Hauptbild
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Letzte Änderung: 28.03.2024 - 03h42

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