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Leistungen

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Das Amt für Kultur unterstützt vorrangig das professionelle Kunstschaffen. Es unterstützt subsidiär kulturelle Veranstaltungen. Es beaufsichtigt und koordiniert die kulturellen Institutionen des Kantons.

Leistungen

Das Amt für Kultur (KA):

  • unterstützt vorrangig das professionelle Kunstschaffen durch Gewährung von Subventionen, Werkkäufe und -aufträge, Betrieb von Künstlerateliers im Ausland, Gewährung von Stipendien und Preisen sowie Mitarbeit bei Wettbewerben für Kunst am Bau;
  • unterstützt subsidiär kulturelle Veranstaltungen durch Gewährung von Subventionen, Unterstützung der Kulturvermittlung zugunsten der Schulen sowie Organisation von offiziellen kulturellen Anlässen;
  • beaufsichtigt und koordiniert die kulturellen Institutionen des Kantons, nämlich das Konservatorium, die Kantons- und Universitätsbibliothek, das Museum für Kunst und Geschichte sowie das naturhistorische Museum.

     

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten  (KAG) vom 24. Mai 1991;
  • Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR) vom 10. Dezember 2007;
  • Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates vom 2. Oktober 1991;
  • Gesetz über den Schutz der Kulturgüter vom 7. November 1991.

     

Kulturelle Institutionen des Kantons

  • Kantons- und Universitätsbibliothek
  • Konservatorium
  • Museum für Kunst und Geschichte
  • Naturhistorisches Museum

     

Förderinstrumente für die Kultur

Informieren Sie sich über die die Förderinstrumente geordnet nach Kunstsparte

  • Bühnenkünste
  • Musik
  • Bildende Kunst
  • Film
  • Verlagswesen - Literatur

Beitragsgesuche müssen online auf dem Portal www.myfribourg-culture.ch eingegeben werden.

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Amt für Kultur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 08.06.2017

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